Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB 2.Entwurf Bebauungsplan „Waditz Süd“
Der Gemeinderat Kubschütz hat mit Beschluss Nr. 203/2024 am 22.05.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Waditz Süd“ gefasst. Die Vorentwurfsbeteiligung und die Entwurfsbeteiligung (1.Entwurf) fanden statt. Der 2.Planentwurf zum Bebauungsplan Waditz Süd“ in der Fassung vom 28.04.2026, einschließlich Planteil A - zeichnerische Festsetzungen, Planteil B - textliche Festsetzungen, Planteil C - Begründung mit integrierten Umweltbericht und Anlage I – GOP - Bestand und Entwicklung und Anlage II Schalltechnische Bewertung sowie der vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
vom 08.05. bis einschließlich 22.05.2026
während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz einzusehen.
Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Waditz Süd“ (2. Entwurf mit Stand vom 28.04.2026) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.
Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB liegen zu folgenden Themen aus:
Der qualifizierte Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild, einschließlich Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft. Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an info@LA-Panse.de oder zur Niederschrift bei der Gemeine Kubschütz vorbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Waditz Süd“ nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Olaf Reichert Bürgermeister
Kubschütz, 06. Mai 2026
Olaf Reichert