Entwicklungssatzung Gemeinde Callenberg Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Langenberger Straße Teilflurstück 147, Gemarkung Meinsdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.05.2026 bis 26.06.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Langenberger Straße Teilflurstück 147, Gemarkung Meinsdorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Stand April 2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Callenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Langenberger Straße Teilflurstück 147, Gemarkung Meinsdorf gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde Callenberg, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand April 2026 wird in der Zeit vom

18.05.2026  bis  26.06.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Callenberg

www.callenberg.de/bekanntmachungen.html

sowie auf dem zentralen Landesportal des Landes Sachsen

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im oben genannten Zeitraum für jedermann in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Callenberg, Rathausstraße 40, 09337 Callenberg OT Falken zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 03723 – 69996-0 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Veröffentlichungsfrist wird allen an der Planung interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sind, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, schriftlich in elektronischer Form an haubold@callenberg.de oder bei Bedarf auch über den Postweg an die Gemeindeverwaltung Callenberg zu übermitteln. Ergänzend dazu können Stellungnahmen, während der oben genannten Zeiten in der Gemeindeverwaltung Callenberg zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Callenberg, den …. . ….. . …

Röthig

Bürgermeister                                                                                               Siegel

Kontakt

Gemeindeverwaltung Callenberg

Bauamt, Frau Haubold

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