Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

„Entwicklungsgebiet Lobstädter Straße/Abtsdorfer Straße – Teilbereich 1 – Neubau großflächiger Einzelhandel“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.05.2026 bis 22.06.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 27. April 2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Entwicklungsgebiet Lobstädter Straße/Abtsdorfer Straße – Teilbereich 1 – Neubau großflächiger Einzelhandel“, Stand Februar 2026 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.

In den Rechtsplan werden die Vorhabenfläche und die für die Anpassung der Lobstädter Straße benötigten Flächen einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Rechtsplans hat eine Größe von 1,26 ha. Er erstreckt sich auf einen Bereich, der die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Borna umfasst:

751/1 (teilweise), 843/47, 843/50, 843/51 und 843/53.

Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst ausschließlich die für die Umsetzung des Vorhabens benötigte Fläche mit einer Größe von rd. 1,15 ha.

Der Entwurf des o. g. Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht mit den nachfolgend genannten Anlagen zur Begründung:

Anlage 1:      Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand Oktober 2025

Anlage 2:      Auswirkungsanalyse, Stand Mai 2025

Anlage 3:      Schallimmissionsprognose, Stand Oktober 2024

Anlage 4:      Statusuntersuchung Altlasten/Baugrund/Gebäudeschadstoffe,

Stand Februar 2024

Anlage 5:      Verkehrsuntersuchung

sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

20.05.2026 bis zum 22.06.2026

im Internet auf der Internetseite der Stadt Borna unter:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna im Verwaltungsgebäude Am Gericht 2, Fachdienst 31, Foyer 1. OG in 04552 Borna während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag:                      9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag:                9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:                       9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse erfolgen:

fd31@borna.de

Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Februar 2026

Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Darstellung von Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom Oktober 2025

in Bezug auf das Vorkommen von streng und besonders geschützten Tierarten

Ermittlung und Abschätzung des Vorkommens von streng geschützten Arten (Brutvogelarten, Zauneidechsen, Fledermäuse) und artenschutz­rechtliche Bewertung des Vorhabens hinsichtlich des Eintretens von Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG, Empfehlung von Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder Ersatz

  • Stellungnahme des BUND vom 16. Mai 2023

mit der Empfehlung, die Bebauung mit einem Gründach zu versehen

  • Stellungnahme des Landkreises Leipzig vom 16. Mai 2023, Natur- und Landschafts­schutz

mit Hinweisen zum vorzulegenden Artenschutzfachbeitrag,

Auswirkungen auf Boden und Wasser

  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens
  • Statusuntersuchung Altlasten/Baugrund/Gebäudeschadstoffe, Stand Februar 2024

in Bezug auf Belastungen des Bodens und des Grundwassers

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15. Mai 2023

mit Hinweisen zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen

  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 23. Mai 2023

mit Hinweisen zum früheren Braunkohlenabbau im Bereich des Plan­gebietes

  • Stellungnahme der LMBV vom 4. Mai 2023

mit Hinweisen zu den Grundwasserverhältnissen infolge des früheren Braun­kohlenabbau im Bereich des Plangebietes

  • Stellungnahme des Landkreises Leipzig vom 16. Mai 2023, Kreisentwicklung/ Bergrecht

Hinweis auf die Lage des Plangebietes im Vorbehaltsgebiet für Hoch­wasserschutz

  • Stellungnahme des Landkreises Leipzig vom 16. Mai 2023, untere Wasserbehörde

Hinweis auf Notwendigkeit eines Niederschlagswasserkonzeptes

  • Stellungnahme des Landkreises Leipzig vom 16. Mai 2023, Altlasten/Bodenschutz/ Abfallrecht

Hinweise zu den Inhalten des Umweltberichtes im Hinblick auf die Aus­wirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden und zur Berücksichtigung der Altlastensituation

Auswirkungen auf Luft und Klima

  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas
  • Stellungnahme des Landkreises Leipzig vom 16. Mai 2023

mit Klimaschutzempfehlungen für die Entwicklung der Flächen und Fest­setzungsvorschlägen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung

Auswirkungen auf den Menschen

  • Umweltbericht mit Bewertung der Belastungen für den Menschen, Ausführungen zur Erholungseignung der Flächen
  • Schallimmissionsprognose, Stand Oktober 2024

in Bezug auf mögliche Auswir­kungen der von der geplanten Ansiedlung ausgehenden Schallemissionen auf benachbarte schutzbedürftige Nutzun­gen und ggf. erforderliche Schallschutz­maßnahmen

  • Stellungnahme des Landkreises Leipzig vom 16. Mai 2023, Immissionsschutz

Hinweis auf die Notwendigkeit einer Schallimmissionsprognose und die Ermittlung aller Emissionsquellen mit voraussichtlich erheblichen Umwelt­auswirkungen

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der durch die Planung berührten Kultur- und Sachgüter
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 17. April 2023 und des Landkreises Leipzig vom 16. Mai 2023, Bodendenkmalpflege

mit Hinweis auf zu vermutende archäologische Denkmale

Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen und die Stellung­nahmen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlich­keitsbeteiligung nach BauGB (Art. 3 DSGVO)“, welches mit veröffentlicht wird.

Kontakt

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 31 - Bauverwaltung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

Am Gericht 2, Zi. 212

04552 Borna

Tel.: 03433/873232

Datenschutzerklärung

Hinweisblatt

zum Datenschutz für Beteiligte in Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Unser Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihre Rechte -

Informationen nach Art. 13,14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie, gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Zusammenhang mit bauplanerischen Sachverhalten.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadtverwaltung Borna

Markt 1

04552 Borna

03433/873-0

stadtverwaltung@borna.de

  1. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadtverwaltung Borna

Frau Stassig

Markt 1

04552 Borna

03433/873121

dsb.borna@borna.de

  1. Sächsische Aufsichtsbehörde für Datenschutz

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Devrientstraße 5

01067 Dresden

saechsdsb@slt.sachsen.de

3. Quellen der Daten:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten oder von anderen Trägern öffentlichen Rechts oder sonstigen Beteiligten am öffentlich-rechtlichen Verfahren erhalten haben. Die Ermächtigung zur Verarbeitung stammt aus der EU-DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) oder spezifischen Fachgesetzen, die eine gesonderte Ermächtigung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.

4. Zweck der Verarbeitung

Die in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 2 bis 4c, 12 - 38 BauGB  erhoben. Dies erfolgt in aller Regel zur Beteiligung der jeweiligen Träger privater oder öffentlicher Belange, sowie sachkundigen Dritten, um eine entsprechende und sachgerechte Abwägung in der Fachplanung zu ermöglichen.

"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung und -sperrung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt ist.
  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
  6. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang