Bebauungsplan Stadt Bad Lausick Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 84 „Neue Straße Buchheim“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.06.2026 bis 03.07.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat mit Beschluss (Nummer 161/21/29/04/2026) vom 29.04.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Neue Straße Buchheim“ in der Fassung vom 03.03.2026 und die Begründung in der Fassung vom 30.03.2026 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Neue Straße Buchheim“ und die Begründung liegen vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Flur EG, aus:

montags und mittwochs                 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,

dienstags                                          7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,

donnerstags                                     7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,

freitags                                              7:30 – 12:00 Uhr.

Abweichende Zeiten können mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130 (E-Mail: t.tenner@bad-lausick.de) und Frau Ezold, Tel. 034345/7010 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Vorentwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

-  gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;

-  Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Bad Lausick, den 22.05.2026

Goldmann

stellv. Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bad Lausick

Bauamt

Markt 1

04651 Bad Lausick

Frau Tenner/Frau Ezold

Telefon:     034345 701-30

                 034345 701 -13

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens oder der Aufstellung einer Satzung für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

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