Bebauungsplan Stadt Pockau-Lengefeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Sondergebiet Agri PV-Freiflächenanlage Lengefeld

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.05.2026 bis 18.06.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat von Pockau-Lengefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 den Beschluss Nr. 023/2024 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ für das im Lageplan dargestellte Plangebiet nach § 12 BauGB gefasst. Die geplante Agri-Photovoltaikanlage könnte einen hohen Anteil des Strombedarf der a.i.m. all in metall GmbH decken.

Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:

Gemarkung Lengefeld, Flur 0,

Flurstücke: 501, 502, 503, 1454, 1496/1, 1497/1, 1497/2 und 1804

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die folgende Lageskizze maßgebend: siehe Anlage

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 05.02.2025 bis zum 09.04.2025.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hatte ursprünglich eine Größe von 13,81 ha. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde das Plangebiet um das Flurstück 1503 in der Gemarkung Lengefeld reduziert. Die dritte Teilfläche ist nicht mehr Bestandteil der Planung.  Dies begründete sich vor allem mit der geplanten Trinkwasserschutzzone II in der Nähe des Läusebach in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Lage dieser Fläche im Vorbehaltsgebiet sowie teilweise im Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz und der teilweisen Lage im Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz besonderer Eigenart. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die umweltfachlichen Belange bereits umfassend berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt. Die relevanten Schutzgüter wurden frühzeitig geprüft, sodass die Belange von Natur und Landschaft in der planerischen Ausgestaltung des Vorhabens ein hohes Gewicht erhalten haben. Der Geltungsbereich beträgt nach der Anpassung ca. 9,5 ha.

Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ in der Planfassung vom 14.03.2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“, bestehend aus Planzeichnung Maßstab 1:1.000 mit Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen (Maßnahmeblätter, Grünordnungsplan, Prüfung des Vorhabens auf die Schutzgebietsverträglichkeit des Landschaftsschutzgebietes „Saidenbachtalsperre“), Artenschutzschutzrechtliche Betrachtung, Hydrogeologisches Gutachten, Vorhaben- und Erschließungsplan, Landwirtschaftliches Nutzungskonzept und Brandschutzplan sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen wird in der Zeit

vom 18.05.2026 bis einschließlich 18.06.2026

auf der Internetseite der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld unter: https://www.pockau-lengefeld.de/Stadtverwaltung/ Bekanntmachungen./ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die benannten Planunterlagen im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 18.06.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag -                   09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                   09:00 Uhr – 12:00 Uhr/     14:00 Uhr -18:00 Uhr

Mittwoch                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr     

Donnerstag:            09:00 Uhr – 12:00 Uhr      14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld, Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld, Bauamt, Zimmer: 1.10. über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und einzusehen. Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer: 037367/ 33344.oder per-E-Mail s.steinert@pockau-lengefeld.de erfolgen.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren wurden nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht:

Behörde / sonstiger Träger öffentlicher Belange / Bürger

vorgebrachter Belang (Schlagwort)

Schutzgut

Landesdirektion Sachsen

  • Planung Agri-PV-Anlage wird begrüßt
  • Neue Regionalplan Region Chemnitz 2024 ist zu beachten
  • Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz südöstlicher Bereich
  • Vorranggebiet Wasserversorgung betroffen
  • Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz
  • Lage in relevanten Räumen mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse und Kaltluftentstehungsgebiet

Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter

Landratsamt Erzgebirgskreis

  • Lage im Landschaftsschutzgebiet „Saidenbachtalsperre“
  • Ausschluss Blendwirkung, Schutz vor Geräuscheinwirkungen durch Abstände
  • Schutzmaßnahmen Boden erforderlich, Bodenkundliche Baubegleitung wird empfohlen
  • Hinweise auf gesetzlich geschützte Biotope – Läusebach
  • Unter den Planbereich verläuft der Rohwasserstollen zwischen den Talsperren Saidenbach und Neunzehnhain. Der Rohwasserstollen ist Bestandteil des Talsperrenverbundsystems Mittleres Erzgebirge und dient der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser.
  • Laufendes Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Bereich des Plangebietes
  • Vorranggebiet Wasserversorgung

Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Boden, Wasser

Landesamt für Archäologie Sachsen

  • Archäologische Kulturdenkmale aus dem direkten Umfeld bekannt
  • Bergbau seit dem Mittelalter
  • Erdarbeiten müssen archäologisch begleitet werden

Kultur und Sachgüter

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

  • Keine Einwände aus denkmalpflegerischer Sicht
  • Blickbeziehungen zur Burg Rauenstein sind nicht beeinträchtigt

Kultur und Sachgüter, Landschaft

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

  • Vorranggebiet Wasserversorgung, Bedenken aus hydrogeologischer Sicht die ggf. durch Gutachterliche Prüfung ausgeräumt werden können, Hinweise zu den geologischen Standortverhältnissen
  • Fachbereich Agrarstruktur / Landwirtschaft begrüßt Vorhaben, Landwirtschaftliches Nutzkonzept ist vorzulegen

Wasser, Boden, Pflanzen und Tiere,

Sächsisches Oberbergamt

  • Lage in einen bergbaulichen Gebiet, unmittelbaren Bereich aber kein Bergbau bekannt
  • Vorhandensein nichtrisskundiger Grubenbaue in Tagesoberflächennähe nicht auszuschließen
  • Hinweis auf Rohwasserstollen

Boden

Planungsverband Region Chemnitz

  • Keine Regionalplanerischen Bedenken,
  • Verweis auf Vorranggebiet Wasserversorgung
  • Neue Regionalplan Region Chemnitz 2024 ist zu beachten
  • Südliche Teilfläche Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz
  • Betroffenheit Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz
  • Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse
  • Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag ist zu erarbeiten
  • Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz randlich im Osten

Wasser, Pflanzen und Tiere, Biodiversität, Kultur und Sachgüter

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV Sachsen e.V.

  • Hinweise auf in der Umgebung befindliche naturschutzrechtlichen Schutzgebiete
  • Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
  • Naturverträgliche Bauausführung wird begrüßt, Erhalt und Schutz bestehender Artenstrukturen

Pflanzen und Tiere, Biodiversität,

Landesjagdverband Sachsen e.V.

  • Einzäunung bedeutet Eingriff in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt, Verbunden mit Entzug von Lebens- und Rückzugsräumen für Wildtiere
  • Zerschneidung von Jagdrevieren
  • Erforderlichkeit Artenschutzfachbeitrag und Landschaftspflegerischer Begleitplan, Kompensationskonzept

Pflanzen und Tiere

Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. Dresden

  • Erhalt und Schutz der gesetzlich geschützten Biotope und deren Arteninventar
  • Lage im Landschaftsschutzgebiet

Pflanzen und Tiere, Biodiversität

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

  • Vorhaben im Bereich des Rohwasserüberleitungsstollen zwischen den Talsperren Saidenbach und Neunzehnhain.
  • In Ausweisung befindliche Trinkwasserschutzgebiete  II und III.

Wasser

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ eingeflossen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 18.06.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch  an die E-Mail Adresse: s.steinert@pockau-lengefeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen bis zu 18.06.2026 auch auf anderen Weg bei der

Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld

Bauamt

Markt 1

09514 Pockau-Lengefeld

abgegeben werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Pockau-Lengefeld, den 27.04.2026

Elke Schmieder

Bürgermeisterin

Anlage

  • Übersichtsplan - Geltungsbereich

Kontakt

Stadt Pockau-Lengefeld

Frau Steinert
E-Mail: s.steinert@pockau-lengefeld.de

Telefon: 037367/33344

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