Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Pockau-Lengefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 den Beschluss Nr. 023/2024 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ für das im Lageplan dargestellte Plangebiet nach § 12 BauGB gefasst. Die geplante Agri-Photovoltaikanlage könnte einen hohen Anteil des Strombedarf der a.i.m. all in metall GmbH decken.
Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:
Gemarkung Lengefeld, Flur 0,
Flurstücke: 501, 502, 503, 1454, 1496/1, 1497/1, 1497/2 und 1804
Für den räumlichen Geltungsbereich ist die folgende Lageskizze maßgebend: siehe Anlage
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 05.02.2025 bis zum 09.04.2025.
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hatte ursprünglich eine Größe von 13,81 ha. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde das Plangebiet um das Flurstück 1503 in der Gemarkung Lengefeld reduziert. Die dritte Teilfläche ist nicht mehr Bestandteil der Planung. Dies begründete sich vor allem mit der geplanten Trinkwasserschutzzone II in der Nähe des Läusebach in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Lage dieser Fläche im Vorbehaltsgebiet sowie teilweise im Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz und der teilweisen Lage im Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz besonderer Eigenart. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die umweltfachlichen Belange bereits umfassend berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt. Die relevanten Schutzgüter wurden frühzeitig geprüft, sodass die Belange von Natur und Landschaft in der planerischen Ausgestaltung des Vorhabens ein hohes Gewicht erhalten haben. Der Geltungsbereich beträgt nach der Anpassung ca. 9,5 ha.
Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ in der Planfassung vom 14.03.2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) bestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“, bestehend aus Planzeichnung Maßstab 1:1.000 mit Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen (Maßnahmeblätter, Grünordnungsplan, Prüfung des Vorhabens auf die Schutzgebietsverträglichkeit des Landschaftsschutzgebietes „Saidenbachtalsperre“), Artenschutzschutzrechtliche Betrachtung, Hydrogeologisches Gutachten, Vorhaben- und Erschließungsplan, Landwirtschaftliches Nutzungskonzept und Brandschutzplan sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen wird in der Zeit
vom 18.05.2026 bis einschließlich 18.06.2026
auf der Internetseite der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld unter: https://www.pockau-lengefeld.de/Stadtverwaltung/ Bekanntmachungen./ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die benannten Planunterlagen im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 18.06.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag - 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr/ 14:00 Uhr -18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld, Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld, Bauamt, Zimmer: 1.10. über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und einzusehen. Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer: 037367/ 33344.oder per-E-Mail s.steinert@pockau-lengefeld.de erfolgen.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren wurden nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht:
Behörde / sonstiger Träger öffentlicher Belange / Bürger
vorgebrachter Belang (Schlagwort)
Schutzgut
Landesdirektion Sachsen
Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter
Landratsamt Erzgebirgskreis
Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Boden, Wasser
Landesamt für Archäologie Sachsen
Kultur und Sachgüter
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Kultur und Sachgüter, Landschaft
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Wasser, Boden, Pflanzen und Tiere,
Sächsisches Oberbergamt
Boden
Planungsverband Region Chemnitz
Wasser, Pflanzen und Tiere, Biodiversität, Kultur und Sachgüter
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV Sachsen e.V.
Pflanzen und Tiere, Biodiversität,
Landesjagdverband Sachsen e.V.
Pflanzen und Tiere
Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. Dresden
Pflanzen und Tiere, Biodiversität
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Wasser
Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ eingeflossen.
Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 18.06.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse: s.steinert@pockau-lengefeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen bis zu 18.06.2026 auch auf anderen Weg bei der
Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld
Bauamt
Markt 1
09514 Pockau-Lengefeld
abgegeben werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Pockau-Lengefeld, den 27.04.2026
Elke Schmieder
Bürgermeisterin
Anlage
Stadt Pockau-Lengefeld
Frau Steinert E-Mail: s.steinert@pockau-lengefeld.de
Telefon: 037367/33344