Innenbereichssatzung Gemeinde Olbersdorf Öffentliche Auslegung

Satzung zur Einbeziehung der Flurstücke 802/6,802/7,802/8, und 802/9 in die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Gebiets

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 05.06.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Olbersdorf

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung „Artur-Neumann-Straße“ in der Gemeinde Olbersdorf zwischen den Hausnummern 2a und 4, mit den Flurstücken 802/6, 802/7, 802/8 und 802/9 zur Einbeziehung dieser Flurstücke in die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles

Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2026 mit Beschluss-Nr. 08/2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung „Artur-Neumann-Straße“ zwischen den Hausnummern 2a und 4, Flurstücke 802/6, 802/7, 802/8 und 802/9, Gemarkung Olbersdorf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, wird vom

04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

in der Gemeindeverwaltung Olbersdorf, Bauamt, Oberer Viebig 2a in 02785 Olbersdorf während der Dienstzeiten

            Dienstag                                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

            Donnerstag                            09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

           

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Olbersdorf unter https://www.olbersdorf.de  einsehbar sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/olbersdorf/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Kontakt

Ralph Bürger

Leiter Haupt- und Baumat

Gemeindeverwaltung Olbersdorf

Oberer Viebig 2a

02785 Olbersdorf

Tel. 03583 69850

E-Mail: Bauamt@olbersdorf.de

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