Bekanntmachung der Stadt Hartenstein zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG“ Gemarkung Thierfeld
Der Stadtrat Hartenstein hat in seiner Sitzung am 31. März 2026 die 1. Änderung des Bebauungs-planes „Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG“, bestehend aus der Plan-zeichnung im Maßstab 1:1.000 / 1:2.500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom März 2026 als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Alle Interessierten können die Bebauungsplanänderung „des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetz-ungen (Teil B), die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Hartenstein, Marktplatz 9 (Ziimmer 201) während der folgender Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(vormittags nach Vereinbarung möglich)
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt
www.stadt-hartenstein.de/bauen-wohnen/bauleitplanung)
sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen
www.bauleitplanung.sachsen.de
zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachungsanordnung gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hartenstein, den 07.04.2026 Bürgermeister
Stadtverwaltung Hartenstein
Bauamt, Herr Schönherr Marktplatz 9 08118 Hartenstein
Tel: 037605 / 764-32