Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schwepnitz – Hüttenplatz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat am 24.03.2026 die Satzung über den Bebauungsplan „Schwepnitz – Hüttenplatz“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Schwepnitz – Hüttenplatz“ tritt am 25.04.2026 mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Kamenz in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Bauamt, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Schwepnitz unter www.schwepnitz.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB sind gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Schwepnitz, den 15.04.2026
Marco Schmidt
Bürgermeister
Frau Jurisch SB Bau 035797 70322