Bebauungsplan Gemeinde Hartmannsdorf Öffentliche Auslegung

B-Plan Wohngebiet Gartenweg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.04.2026 bis 27.05.2026
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Planzeichnung

Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB des
Bebauungsplan nach § 13a BauGB „Wohngebiet Gartenweg"
Entwurf Stand: 02/2026

Die Gemeinde Hartmannsdorf ist durch ihre Lage an der nördlichen Peripherie der
Großstadt Chemnitz sowie dem verkehrsgünstigen Anschluss an die Bundesautobahn
BAB 72 und die Bundesautobahn BAB 4 ein wichtiger Wohn- und Arbeitsstandort. Ein
attraktives Angebot an Bauflächen am Arbeitsort kann die Wohnsituation der
Beschäftigten verbessern und weiteren Zuzug ermöglichen.
Auf dem Areal befindet sich die Brachfläche des ehemaligen Schleifmaschinenwerks,
welche sich zentral im Gemeindegebiet zwischen Carl Kirchhof Teich, Carl-Kirchhof-
Straße, Gartenweg und Turnstraße befindet.
Anlass der Planung ist die Revitalisierung der Brachfläche. Es soll eine Wohnbebauung
mit 5-9 Mehrfamilienhäusern entstehen.
Die Brache „Schleifmaschinenwerk" wird im Integrierten
Gemeindeentwicklungskonzept 2030+ der Gemeinde Hartmannsdorf gelistet. Die
gelisteten und noch bestehenden Brachen sollen beseitigt und einer Nachnutzung
zugeführt werden. Das Planungserfordernis ergibt sich aus der Umnutzung der Brache
des ehemaligen Gewerbestandortes zu der Entwicklung des Wohnstandortes und
deren unterschiedlichen Ansprüchen, welche aufeinander abgestimmt werden sollen.
Dabei müssen auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, die mit den lokal
vorherrschenden natürlichen Gegebenheiten verträglich sind und eine nachhaltig
zukunftsfähige Entwicklung des Standortes garantieren. Um eine gesamtheitliche
städtebauliche Ordnung zu sichern, wurde auch die Baulücke an derTurnstraße mit in
den Geltungsbereich einbezogen.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 609/1 und einen Teil des Flurstücks 642/3 mit
einer Fläche von ungefähr 1,1 ha. Ein Ubersichtslageplan findet sich in den
Beschlussanlagen.
Ziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO zwischen
Carl-Kirchhof-Straße und Gartenweg in Verbindung mit der angrenzenden Baulücke
an der Turnstraße.
Im Verfahren ist eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB
vorgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes nach § 13a BauGB „Wohngebiet
Gartenweg" (Stand 02/2026) mit dazugehöriger Begründung und Planzeichnung mit
textlichen Festsetzungen wird daher in der Zeit vom 27.04.2026 bis 27.05.2026 sowohl
digital als auch in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111,
09232 Hartmannsdorf in Papierform ausgelegt. Die Einsicht ist während der
Öffnungszeiten:
Montag:                09:00 Uhr-12:00 Uhr
Dienstag:              09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch:              geschlossen
Donnerstag:          09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr
Freitag:                 09:00 Uhr-11:00 Uhr
im Zimmer Nr. 7 offengelegt.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen in Form von
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde
Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf, abgegeben werden.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de
eingereicht werden.
Digital werden die Dokumente über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung
Sachsen unter
htfps://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/themen?format=Bauleitplan

und der Website der Gemeinde, erreichbar unter
https://www.gemeinde-hartmannsdorf.de/de/Freizeit_Kultur_Sport/Rathaus_Oeffentlichkeitsbeteiligung_ 1359.html
zugänglich gemacht.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben,
wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hartmannsdorf, den 31.03.2026

gez. Weinert, Bürgermeister                                              Siegel

Kontakt

Frau Weber, Bauamt

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