Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „An der Königsbrücker Straße “ in Höckendorf, Gemeinde Laußnitz
Die vom Gemeinderat am 16.03.2024 beschlossene Satzung, zum Bebauungsplanes „An der Königsbrücker Straße“ in Höckendorf, Gemeinde Laußnitz, wurde der zuständigen Verwaltungsbehörde am 18.09.2025 zur Genehmigung vorgelegt. Mit dem Schreiben vom 30.10.2025 wurde die Genehmigungsfiktion beschieden. Der Bebauungsplan „An der Königsbrücker Straße“ tritt somit am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, ab der Bekanntmachung, in der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, während der Dienstzeiten im Zimmer 02 einsehen oder über dessen Inhalt Auskunft erlangen.
Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de im Internet abrufbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Bau GB (Baugesetzbuch) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 2 Bau GB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 Bau GB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
sowie die
Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Verordnung des Landratsamtes Bautzen zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Westlausitz im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2022 vom 16.03.2022
Um die Voraussetzungen, zur Erstellung des Bebauungsplanes „An der Königsbrücker Straße“ in Höckendorf, Gemeinde Laußnitz, zu schaffen, musste der betreffende Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“ ausgegliedert werden. Diese Ausgliederung wurde mit der Bekanntmachung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2022 vom 16.03.2022 veröffentlicht und trat am 17.03.2022 in Kraft.
Diese Unterlag ist Bestandteil der Verfahrensakt und kann ab Bekanntmachung, in der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, währen der Dienstzeiten im Zimmer 02 von jedermann eingesehen werden.
Bürgermeister René Georgi
Frau Ebert