Bebauungsplan Stadt Altenberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max- Niklas-Straße / Dresdner Straße“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 08.06.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Altenberg hat in seiner Sitzung am 31.03.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße / Dresdner Straße“ gefasst.


Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße / Dresdner Straße“:
Flurstücke 363/36, 370/12 und 409/6 sowie Teile der Flurstücke 370/13 und 409/5 der Gemarkung Altenberg.


Planungsziel ist die Vergrößerung der maximal zulässigen Verkaufsflächen von Drogeriemarkt, Textilfachmarkt und Sonderpostenmarkt.


Der Stadtrat von Altenberg hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße / Dresdner
Straße“ in der Fassung vom 27.02.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.


Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße / Dresdner Straße“ in der
Fassung vom 27.02.2026 für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar


vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026


auf der Internetseite der Stadt Altenberg unter www.rathaus-altenberg.de/bekanntmachungen-aus-dem-bauamt und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.


Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-
Straße / Dresdner Straße“ im Fachbereich Bau- und Bürgerservice der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg während folgender Zeiten:


Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung
der Bebauungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege
an m.bauer@altenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer
85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg vorgebracht werden.


Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m.
§ 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben,
sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.


Für die Bebauungsplanänderung wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet.
Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.
2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.


André Barth
1. stellvertretender Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Altenberg

Bauverwaltung / Hochbau

Maximilian Bauer

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel.: 035056 333-35

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