Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Burkau - Säuritzer Straße Ost“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2026 (Beschluss-Nr. 8/96/26) den Entwurf der 4. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ in der Fassung vom 06.03.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen, in denen insbesondere fachliche Belange und konkrete Forderungen zur Gebietsabgrenzung und zur städtebaulichen Vertretbarkeit einzelner Teilflächen vorgebracht wurden.
Nach Auswertung und planerischer Würdigung der vorgetragenen Belange hat die Gemeinde Burkau entschieden, den bislang einbezogenen Teilbereich des Flurstückes 591/4 der Gemarkung Burkau nicht weiter im Geltungsbereich der laufenden Bauleitplanung zu führen.
Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Burkau - Säuritzer Straße Ost“ beschränkt sich künftig ausschließlich auf das Flurstück 120/19 der Gemarkung Burkau. Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB weitergeführt.
Der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 05. Mai 2026 bis einschließlich 08. Juni 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Jedoch wurden umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf der Bebauungsplanänderung berücksichtigt:
Landratsamt Bautzen; Stellungnahme vom 12.02.2026:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Stellungnahme vom 04.02.2026:
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ können bis zum 08. Juni 2026 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Sebastian Hein
Bürgermeister
Gemeinde Burkau
Hauptstraße 241
01906 Burkau
Bauamt - Frau Fichte
Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de