Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“ (Stand September 2025)
Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Pockau-Lengefeld, die Begründung mit Umwelt-bericht (Stand September 2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
07.04.2026 bis 07.05.2026
auf der Internetseite der Gemeinde:
https://pockau-lengefeld.de/stadtverwaltung/bekanntmachungen/
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen:
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Pockau-Lengefeld, Markt 1 09514 Pockau-Lengefeld zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 037367 – 333-44 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Fachgutachten:
Artenschutzgutachten inkl. Kartierungen 2025 für das Vorhaben: „Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“ (Herr Dipl. Biol. Kay Meister 05/2025)
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Schutzgut Boden / Fläche
Schutzgut Wasser
Schutzgut Landschaftsbild, landschaftsbezogene Erholung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse s.steinert@pockau-lengefeld.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Pockau-Lengefeld, den 12.03.2026
Schmieder Bürgermeisterin
Frau Steinert - 037367 33344