Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "2. BA Industrie-und Gewerbezentrum Goldener Born Thierbach"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.02.2026 bis 20.04.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „2. BA Industrie-und Gewerbezentrum Goldener Born“, Stand 11/2025 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsflächen der Klingenbergstraße (Planstraße A) als auch der S48 auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Borna. Folgende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: Gemarkung Gestewitz. Flurstücke 150/34, 150/32, 407/1, 268/11, 299/5. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,3 ha.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Zu der Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen wird.

Die 1. vereinfachte Änderung, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung wird in der Zeit vom

18.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

Zentrales Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Am Gericht 2, Fachdienst 31, 1. OG in 04552 Borna während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht in der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner unter 03433/873232 zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontakt

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

Am Gericht 2

Zimmer 212

04552 Borna

Tel.: 03433/873232

Datenschutzerklärung

Hinweisblatt

zum Datenschutz für Beteiligte in Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Unser Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihre Rechte -

Informationen nach Art. 13,14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie, gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Zusammenhang mit bauplanerischen Sachverhalten.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadtverwaltung Borna

Markt 1

04552 Borna

03433/873-0

stadtverwaltung@borna.de

  1. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadtverwaltung Borna

Frau Stassig

Markt 1

04552 Borna

03433/873121

dsb.borna@borna.de

  1. Sächsische Aufsichtsbehörde für Datenschutz

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Devrientstraße 5

01067 Dresden

saechsdsb@slt.sachsen.de

3. Quellen der Daten:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten oder von anderen Trägern öffentlichen Rechts oder sonstigen Beteiligten am öffentlich-rechtlichen Verfahren erhalten haben. Die Ermächtigung zur Verarbeitung stammt aus der EU-DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) oder spezifischen Fachgesetzen, die eine gesonderte Ermächtigung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.

4. Zweck der Verarbeitung

Die in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 2 bis 4c, 12 - 38 BauGB  erhoben. Dies erfolgt in aller Regel zur Beteiligung der jeweiligen Träger privater oder öffentlicher Belange, sowie sachkundigen Dritten, um eine entsprechende und sachgerechte Abwägung in der Fachplanung zu ermöglichen.

"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung und -sperrung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt ist.
  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
  6. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang