Innenbereichssatzung Stadt Wittichenau Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Saalau - Nord"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 13.04.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Ergänzungssatzung „Saalau - Nord

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes

der Ergänzungssatzung „Saalau - Nord“ in der Fassung vom 05.02.2026

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 11.02.2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Saalau - Nord“ in der Fassung vom 02.02.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet liegt auf Teilen der Flurstücke 44/1, 45 und 67 der Gemarkung Saalau Flur 2.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Saalau - Nord“ bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Textlichen Begründung zur Ergänzungssatzung liegen

vom 09. März 2026 bis einschließlich 13. April 2026

in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag             7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag           7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch           7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag       7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag              7.00 bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der Ergänzungssatzung mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal eingestellt und zugänglich gemacht.

Derzeit befinden sich die Grundstücke bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB, was einer Wohnbebauung auf diesem grundsätzlich entgegensteht. Durch die beabsichtigte Ergänzungssatzung werden die verfahrensgegenständlichen Flurstücke dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Saalau (§ 34 Abs. 1 BauGB) zugeordnet, so dass zukünftig eine Wohnbebauung auf diesem bauplanungsrechtlich zulässig wird. Das Verfahren wird analog des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich.

Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Wittichenau, 23.02.2026

Markus Posch

Bürgermeister

Kontakt

Kati Scholze

Bau-, Gewerbe- und Ordnungsamt

Stadtverwaltung Wittichenau

Markt 1, 02997 Wittichenau

Telefon:        035 725 / 755 42

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang