Bebauungsplan Gemeinde Markersdorf Aufstellungsbeschluss

„Versorgungszentrum ‚An der B 6‘ Markersdorf incl. Ausbau Knotenpunkt B 6 / Kirchstraße zur Verkehrsanbindung“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.02.2026 bis 28.03.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Versorgungszentrum ‚An der B 6‘ Markersdorf incl. Ausbau Knotenpunkt B 6 / Kirchstraße zur Verkehrsanbindung“ mit einer Gesamtfläche von ca. 2,47 ha beschlossen. Das Versorgungszentrum im engeren Sinne (ohne die Bereiche zur Verkehrsanbindung) soll auf den Flurstücken 22/2 und 30/2, Flur 2, der Gemarkung Markersdorf entstehen.

Planziel ist die Schaffung einer Baufläche im Sinne von § 11 BauNVO (Sondergebiet Handel mit max. 1.800 m² Verkaufsfläche) auf (ohne Bereiche zur Verkehrsanbindung) 1,64 ha.    
Dabei soll ein Verbrauchermarkt mit Getränkesortiment, die Geschäftsstelle einer Bank und ein Gesundheitszentrum, zur Ansiedlung von Dienstleistern des Bereiches Gesundheit, entstehen.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes wird über eine Zufahrt von der Kirchstraße sichergestellt. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, stimmt in diesem Zusammenhang dem Ausbau des Knotenpunktes B6 / Kirchstraße (mit Linksabbiegerstreifen und Lichtsignalanlage) zu und wird diesen finanzieren.         


Das Baurecht für die Änderungen an den Verkehrsanlagen (B 6 einschließlich Einmündungsbereich Kirchstraße) soll über den aufzustellenden Bebauungsplan erwirkt werden.    
Im Rahmen der Anpassung der Verkehrsanlagen (incl. bauzeitlich temporärer Inanspruchnahmen) sind folgende Flurstücke ganz oder teilweise vom Bebauungsplan betroffen:

Flur 1

  • Flurstück 112 (Eigentümer: Straßenbauverwaltung),
  • Flst. 110/4 (Eigentümer: privat),
  • Teile der Flst. 110/5 und 110/6 (Eigentümer: privat),

Flur 2

  • Flurstücke 20/4, 21/1, 22/1 und 30/1 (Eigentümer: Gemeinde Markersdorf),
  • Teile der Flst. 20/3, 20/6 und 47 (Eigentümer: Gemeinde Markersdorf),
  • Teil des Flst. 20/7 (Eigentümer: Landkreis Görlitz),
  • Teile der Flst. 22/2 und 30/2
    (Eigentümer: privat; Erwerb zur Errichtung des Versorgungszentrums)

Flur 10

  • Teile des Flurstücks 376 (Eigentümer: Straßenbauverwaltung)

Flur 13

  • Teile des Flurstücks 64 (Eigentümer: Straßenbauverwaltung)

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans zeigt die Übersichtskarte (M 1 : 1.500) Anlage 1. Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Vor Satzungsbeschluss zum qualifizierten Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Durch die frühzeitige Beteiligung (gem. §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB) der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen sowie der Träger öffentlicher Belange soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.

Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt und öffentliche Veranstaltung zu beteiligen.

Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (1) durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu geben.

Der Beschluss 04-10/2024 des Gemeinderates der Gemeinde Markersdorf am 22.10.2024 wird aufgehoben.

gez. S. Renger                                                                         Markersdorf, 27.02.2026

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Markersdorf

Kirchstraße 3

02829 Markersdorf

S. Slavik

Tel. 035829/63018

steueramt-bauhof@gemeinde-markersdorf.de 

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