Flächennutzungsplan Gemeinde Schleife Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schleife

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 06.02.2026 bis 10.03.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schleife für den Bereich der „Photovoltaikfreiflächenanlage Groẞ Düben“ in der Fassung vom 20.01.2026 gemäẞ § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Groß Düben hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (V-BPL) „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ beschlossen. Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft ist dieser Bereich überwiegend als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Es ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich des o. g. V-BPL „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ erforderlich.

Das Verfahren für diese 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft (VWG) Schleife wurde am 07.10.2025 durch die erfüllende Gemeinde (Schleife) der VWG per Beschluss (SCH 34/2025) eröffnet und durch einen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses (GA 02/2025) der VWG am 28.10.2025 bestätigt.

Ziel der Änderung ist eine Korrektur der Flächendarstellung im wirksamen FNP, um eine übereinstimmende Planungsabsicht zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung im Geltungsbereich herzustellen.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Planvorentwurf zur 1. Änderung des FNP, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.01.2026, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit

                vom 06. Februar 2026 bis einschließlich 10. März 2026

in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife während der Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Hr. Seidlich: Telefon: 035773/ 72923 bzw. E-Mail: planung.bergbau@schleife-slepo.de) aus.

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ und auf den Internetseiten der Mitgliedsgemeinden:

                Schleife: https://www.schleife-slepo.de/bekanntmachungen/
                Trebendorf: https://www.trebendorf.de/ (Aktuelles)
                Groß Düben: https://grossdueben-online.de/aktuelles/

eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen schriftlich oder per E-Mail an post@schleife-slepo.de abgegeben oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schleife vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist eine lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird auf § 4a Abs. 6 BauGB hingewiesen, wonach nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. (Anlage: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art 13 DSGV))

Schleife, den 06.02.2026

Jörg Funda
Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde Schleife
und Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schleife

Kontakt

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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