Innenbereichssatzung Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung ‚An der Aue‘ im Ortsteil Stürza gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.02.2026 bis 24.03.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach

Ergänzungssatzung ‚An der Aue‘ im Ortsteil Stürza gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung ‚An der Aue‘ im Ortsteil Stürza mit der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 08.01.2026 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung soll eine derzeit als Gartenland bzw. Grünland genutzte und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnete Fläche An der Aue am nordwestlichen Ortsrand von Stürza (Flurstück 485/b Gemarkung Stürza) in den angrenzenden Innenbereich einbezogen werden. Nach Inkrafttreten der Satzung können die einbezogenen Flächen gemäß § 34 BauGB entsprechend der baulichen Nutzung der umgebenden Bebauung und den Festsetzungen der Satzung bebaut werden. Die Abgrenzung ist unten stehend dargestellt; die Flächengröße umfasst ca. 2.000 m². Um den Anschluss an den Innenbereich herzustellen, werden auch Teilflächen der Flurstücke 507/1 (Grünfläche am Bach) und 769/3 (Stürzaer Bach) einbezogen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, die östlich und westlich angrenzenden Flächen sind als gemischte Bauflächen dargestellt. Im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes soll hier parallel eine Änderung vorgenommen werden, in der das Satzungsgebiet ebenfalls als gemischte Baufläche dargestellt wird.

Die Ergänzungssatzung wird nach § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus dem Plan, dem Satzungstext und der Begründung, sowie der zugehörige Fachbeitrag ‚Grünordnung und Artenschutz‘ werden in der Zeit

vom 23.02.2026 bis einschließlich 24.03.2026

im Internet unter:

https://www.duerrroehrsdorf-dittersbach.de/bekanntmachungen/index.php

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122 in 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach im Bauamt während der Dienststunden:

Dienstag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.

Ihre Stellungnahme senden Sie vorzugsweise elektronisch an:

wohnungswesen@duerrroehrsdorf-dittersbach.de

Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 20.02.2026

gez. Michael Steglich

Bürgermeister

Kontakt

Birt Reichelt

Telefon: 03502697514
E-Mail: wohnungswesen@duerrroehrsdorf-dittersbach.de

Datenschutzerklärung

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

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