Entwicklungssatzung Gemeinde Schwepnitz Öffentliche Auslegung

Entwurf der Entwicklungssatzung Schwepnitz - Brackenweg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 20.03.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz über die Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Entwicklungssatzung „Schwepnitz – Brackenweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den Entwurf der Entwicklungssatzung „Schwepnitz – Brackenweg“ in der Fassung vom 20.01.2026 mit Begründung gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Entwicklungssatzung beinhaltet gemäß dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Schwepnitz vom 02.09.2025 die Flurstücke 222q, 222r, 222s, 222e, 222f und 222g der Gemarkung Schwepnitz.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz öffentlich ausgelegt.

Montag:         09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag:      09.00 – 12.00 Uhr   und     13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch:       09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr   und     13.00 – 16.00 Uhr  
Freitag:          07.00 – 12.00 Uhr

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schwepnitz unter https://www.schwepnitz.de sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Schwepnitz, den 27.01.2026

Marco Schmidt
Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Schwepnitz
Bauverwaltung
Frau Jurisch
Tel.Nr. 035797 70322

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.  

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung 

Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:

Gemeinde Schwepnitz, Bauamt
Postanschrift:   Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz
Telefon:            (035797) 7030
E-Mail:              gemeinde@schwepnitzde
Internet:            https://schwepnitz.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Gemeinde Schwepnitz
Datenschutzbeauftragte, Frau Ramona Kleiner 
Postanschrift:   Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz
Telefon:            (035797) 7030
E-Mail:              gemeinde@schwepnitzde
 

Arten personenbezogener Daten

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Die Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Gemeinderat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten.  Die Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.  

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

  • den Gemeinderat / die Ortschaftsräte zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §1 Abs. 7 BauGB
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)  

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich. 

Betroffenenrechte nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

  • Das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) 
  • Das Recht auf Berichtigung von unrichtig erfassten Daten (Art. 16 DSGVO) 
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie    Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) 
  • Bei Einwilligung oder abgeschlossenem Vertrag zur Datenverarbeitung gegebenenfalls ein Recht auf  Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Unter folgendem Kontakt können Sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und für das Recht auf Akteneinsicht wenden:  

Sächsischer Datenschutzbeauftragter 
Anschrift:       Devrientstraße 5, 01067 Dresden 
Telefon:         (0351) 85471-101
Telefax:         (0351) 85471-109
E-Mail:           saechsdsb@slt.sachsen.de

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