Bebauungsplan Stadt Geyer Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum Bebauungsplan "Freizeitbad Greifenstein" in der Stadt Geyer in der Fassung vom Januar 2026

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.02.2026 bis 06.03.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freizeitbad Greifensteine“ in der Stadt Geyer in der Fassung vom Januar 2026

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Veröffentlichung der Unter-lagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung durchgeführt.

Die räumliche Einordnung der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes (rot / schwarz) und der Kompensationen (grün) ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:

In der Zeit vom 02.02.2026 bis 06.03.2026 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freizeitbad Greifensteine“ in der Stadt Geyer in der Fassung vom Januar 2026 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

https://www.stadt-geyer.de/virtuellesrathaus/informationen/bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Geyer (Altmarkt 1, Zimmer 14 im 1. Obergeschoss des Rathauses, 09468 Geyer) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag             09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag              09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des „Freizeitbad Greifensteine“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an angela.groschopp@stadt-geyer.com übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Altmarkt 1, Zimmer 14 im 1. Obergeschoss des Rathauses, 09468 Geyer).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freizeitbad Greifensteine“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Geyer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Geyer in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personen-bezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundver-ordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Geyer, den 29.01.2026

Dirk Trommer                                                                          Siegel

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Geyer

Hauptamtsleiterin

Frau Angela Groschopp

Altmarkt 1

09468 Geyer

Tel.: +49 37346/105-27

E-Mail: angela.groschopp@stadt-geyer.com

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