Ortsübliche Bekanntmachung
Über die Veröffentlichung der 1.- Änderung des Bebauungsplans „Gewerbestandort Sächsische Haustechnik EDKI KG “ in Thierfeld (Entwurf, Stand November 2025)
Der Stadtrat der Stadt Hartenstein hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 den Entwurf der Bebauungsplanänderung „Gewerbestandort Sächsische Haustechnik EDKI KG“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Hartenstein, die Begründung mit Umweltbericht (Stand November 2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
26.01.2026 bis 27.02.2026
auf der Internetseite der Gemeinde:
www.stadt-hartenstein.de/rathaus/amtliche_bekanntmachungen/
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Hartenstein, Zimmer 106, Marktplatz 9, 08118 Hartenstein zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(vormittags nach Vereinbarung möglich)
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt. Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeits-beteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 037605 / 764-32 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Fachgutachten:
Schallimmissionsprognose zur geplanten Erweiterung der a. Sächsische Haustechnik EDKI KG am Standort „Hartensteiner Straße 133“ in 08118 Hartenstein (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 30.06.2022)
Schalltechnische Stellungnahme zur 1. Änderung zum Bebauungsplan „Gewerbestandort Sächsische Haustechnik EDKI KG“ in Thierfeld (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 18.08.20225))
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Boden / Fläche / Landwirtschaft
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse erhard@scz-zwickau.de zu über-mitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Hartenstein, den 17.12.2025
Kunz
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Hartenstein
Bauamt, Herr Schönherr
Tel.: 037605 / 764-32