Stadt Königstein,
Goethestraße 7,
01824 Königstein
Bekanntmachung der Stadt Königstein
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan in Königstein, Ortsteil Leupoldishain, „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“, Eintritt der Rechtskraft mit Hinweisen zu den Rechtsfolgen
Der Stadtrat von Königstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2025 mit dem Beschluss 33/SR/2025 den Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark) i.d. Fassung vom 09.05.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 09.10.2025 auf der Grundlage des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Nach § 8 Abs.3 BauGB wurde im Parallelverfahren dazu entsprechend der gemeinsame Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein geändert. Der zuständige Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein hat mit dem Feststellungsbeschluss 07-GA-2025 diese 4. Änderung des FNP in der öffentlicher Sitzung vom 30.10.2025 beschlossen. Der Stadtrat von Königsstein hat diese 4. Änderung des FNP mit dem eigenen Feststellungsbeschluss 31/SR/2025 in der öffentlicher Sitzung vom 03.11.2025 bestätigt bzw. ebenfalls beschlossen.
Diese Feststellungsbeschlüsse bedurften nach § 6 Abs.1 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, hier die zuständige Stabsstelle Strategie und Kreisentwickl-ung des Landratsamtes Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. Diese Genehmigung wurde mit dem Bescheid vom 02.12.2025 unter dem Aktenzeichen 0004-14.6.28-621.3-210.000-01.4 erteilt.
Damit gilt der Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ nach § 8 Abs. 2 und 3 als ordnungsgemäß aus dem FNP entwickelt und bedarf insofern selbst keiner eigenen Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde mehr.
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)" wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplans "Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein in der 1. Etage des Rathauses in der Goethestraße 7, 01824 Königstein, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird in das Internet auf der Homepage der Stadt Königstein unter www.koenigstein-sachsen.de eingestellt und ist über das zentrale Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach entsprechend § 215 Abs. 1 BauGB:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Königstein unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan bzw. über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
Königstein, den 04.12.2025
gez.
Kummer
Bürgermeister
Stadtverwaltung Königstein
Bauamt - Bauleitplanung
z.H. Herr Hacker
Goethestraße 7
01824 Königstein (Sächsische Schweiz)