Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Burkau - Säuritzer Straße Ost“
Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ beschlossen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2025 (Beschluss-Nr. 8/69/25) wurde der Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ in der Fassung vom 28.11.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB aufgestellt, somit gelten die zu erwartenden Eingriffe, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eingriffe in Natur und Landschaft sind somit nicht ausgleichspflichtig.
Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet Säuritzer Straße Ost der Gemeinde Burkau auf dem Flurstück 120/19 und auf einem Teil des Flurstückes 591/4 der Gemarkung Burkau. Es werden bauplanungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen und bisher nicht eindeutige Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes aus dem Jahr 1994 für den Änderungsbereich GE5 angepasst bzw. ergänzt.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Der Vorentwurf bestehend aus Teil A – Planzeichnung mit Teil B – Textteil und der Begründung sind in der Zeit
vom 07.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ können bis zum 06.02.2026 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Sebastian Hein
Bürgermeister
Anlage:
Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereiches (in magenta)
Gemeinde Burkau
Hauptstraße 241
01906 Burkau
Bauamt - Frau Fichte
Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de