Flächennutzungsplan Gemeinde Sehmatal Öffentliche Auslegung

Gemeinde Sehmatal 2. Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 16.01.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal hat in der Sitzung vom 08.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Solargebiet Sehma“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht erstellt. Weiterhin ist die Notwendigkeit zur Änderung der Flächennutzungsplanung gegeben, da der Flächennutzungsplan im Vorhabengebiet landwirtschaftliche Nutzung ausweist. Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal in der Sitzung vom 13.03.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Sehmatal beschlossen. Dabei werden die Bauleitpläne im Parallelverfahren i.S.d. § 8 Abs. 3 BauGB erstellt.

Das Vorhaben befindet sich im östlichen Teil des Ortsteils Sehma der Gemeinde Sehmatal an der Ernst-Thälmann-Straße und betrifft die Flurstücke 717/26, 718/11, 722/2, 840, 847 und 852 der Gemarkung Sehma. Auf der Anlage 1 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer dicken schwarz-gestrichelten Linie dargestellt.

Die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes „Solargebiet Sehma – Firma Unger“ (Stand 04/2024) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 04/2024) und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sehmatal mit integrierter Umweltprüfung (Stand 04/2024) fand in der Zeit vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 statt.

In der Sitzung vom 12.11.2025 billigte der Gemeinderat die Entwurfsfassung des Bebauungsplans sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und beschloss dessen förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. In diesem Sinne liegt der Bebauungsplan „Solargebiet Sehma – Firma Unger“ (Stand 08/2025) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 08/2025) sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sehmatal (Stand 08/2025) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 08/2025) sowie das Artenschutzgutachten (vom 23.08.25) und wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum vom 01.12.2025 – 16.01.2026 in der Gemeindeverwaltung Sehmatal, Sekretariat, Zimmer 203, Dorfstraße 76 in 09465 Sehmatal-Cranzahl, während der Dienststunden

Montag          09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag            09:00 - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sehmatal, Sekretariat, Zimmer 203, Dorfstraße 76 in 09465 Sehmatal-Cranzahl abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.

Weiterhin werden die Dokumente über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und der Website der Gemeinde, erreichbar unter https://www.sehmatal.de/rathaus/aktuelles/bauleitplanung, zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

  • Artenschutzgutachten
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Solargebiet Sehma – Firma Unger“
  • Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sehmatal

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Öffentlichkeit:

[1.1]    Landesdirektion Sachsen zum Bebauungsplan (30. Mai 2024)

[1.2]    Landesdirektion Sachsen zur 2. Flächennutzungsplanänderung (30. Mai 2024)

[2.1]    Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zum Bebauungsplan
(7. Juni 2024)

[2.2]    Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur 2. Flächennutzungsplanänderung (7. Juni 2024)

[3]       Sächsisches Oberbergamt zum Bebauungsplan (23. Mai 2024)

[4]       Planungsverband Region Chemnitz zur 2. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan (27. Mai 2024)

[5.1]    Landratsamt Erzgebirgskreis zum Bebauungsplan (31. Mai 2024)

[5.2]    Landratsamt Erzgebirgskreis zur 2. Flächennutzungsplanänderung (31. Mai 2024)

[6]       Naturpark Erzgebirge/Vogtland zum Bebauungsplan und der
2. Flächennutzungsplanänderung (06. Juni 2024)

Tiere und Pflanzen

Entwicklungszone und Schutzzone II des Naturparkes „Erzgebirge/Vogtland“ [1.1, 1.2, 5.1, 5.2, 6]; wertvolle Gehölzstrukturen mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse [4, 5.1]; Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz [1.1, 1.2, 4]; Querung/Durchlässigkeit für große und kleine Tiere [5.1, 6]; Anlage eines artenreichen Grünlandunterwuchs [5.1, 6], Düngemittel und Pestizide; Bauzeitenregelung [5.1]

Boden und Fläche

Überbauung [5.1], natürliche Bodenfunktionen [5.1], natürliche Radioaktivität (Radonvorsorgegebiet) [2.1, 2.2.], unterirdische Hohlräume [2.1, 2.2, 3], Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens [1.1, 1.2.], Wassererosionsgefährdung [1.1, 1.2, 5.1, 5.2], geogene Hintergrundbelastungen bei Arsen und Schwermetallen [1.1, 1.2]; Nutzung durch die Landwirtschaft [5.1]

Wasser

Grundwasserschutz/stoffliche Belastungen [1.1, 1.2, 5.1], Wasserhaushalt [5.1], Hochwasserentstehungsgebiet [1.1, 1.2, 5.1]

Landschaft

Blickbeziehung zum ausgewiesenen Wanderweg Firstenweg [6]

Mensch und Gesundheit

Immissionsschutz (insb. Licht und Lärm) [5.1]; Brandschutz [5.1]; Radonschutz [2.1, 2.2]

Klima

Kaltluftentstehungsgebiet [1.1, 1.2]

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen. Sie werden zusammen mit den Planunterlagen wie oben beschrieben im Internet veröffentlicht und an den Auslegungsorten einsehbar sein. Wesentliche Umweltaspekte der Stellungnahmen werden bei der folgenden, nach Schutzgütern geordneten, Benennung der Umweltaspekte der Planung durch Nummerierung gekennzeichnet.

Sehmatal, den 28.11.2025

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Sebastian Nestler, Bürgermeister  

Kontakt

Gemeinde Sehmatal

Dorfstraße 76

09465 Sehmatal-Cranzahl

Telefon: +49(0)37342 877-0

E-Mail: info@sehmatal.de

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