Bebauungsplan Stadt Borna Frühzeitige Beteiligung

15. Änderung Teil-FNP Borna i.V.m. vorhabenb. B-Plan "LKW-Autohof mit LNG-Verflüssigungsanlage"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.11.2025 bis 19.12.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 die Einleitung der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Borna i.V.m. der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „LKW-Autohof mit LNG-Verflüssigungsanlage“ beschlossen. Vorhabenträger war zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses die mele Energietechnik GmbH und die Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG. Diese haben gegenüber dem Grundstückseigentümer jedoch erklärt, dass sie nunmehr nicht mehr an einer Realisierung des Investitionsprojektes interessiert sind.

Es konnte jedoch die Firma ROLANDE Germany Infra GmbH für das Projekt bzw. das Konzept als neuer Vorhabenträger gewonnen werden. Die Firma hat sich bereits mit städtebaulichem Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten für das Vorhaben verpflichtet.

Der Geltungsbereich für die o.g. Planverfahren umfasst die Flurstücke 288/10, 288/13, 288/15, 288/17, 290/3 und T.v. 290/6 der Gemarkung Gestewitz und hat eine Größe von ca. 5,6 ha.

Das geplante Vorhaben umfasst die Errichtung eines PKW und LKW-Autohofs mit Stellplätzen (inkl. sicherem LKW-Parkplatz) inkl. Parkraumbewirtschaftung, Tankstelle sowie Restaurationsbereiche und ein Hotel. Weiteres Kernstück dieses Vorhabens ist die Errichtung einer LNG-Verflüssigungsanlage. Darüber hinaus werden an diesem Standort (Multi-Fuel-Hub) auch Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und HVO100 (erneuerbarer Diesel) angeboten.

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „LKW-Autohof mit LNG – Verflüssigungsanlage“ i.V.m. der 15. Änderung des Teil-FNP gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3,4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf; Stand 09/2025). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über die planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 17.11.2025 bis 19.12.2025 im Verwaltungsgebäude „Am Gericht 2“, 04552 Borna, 1. Etage, Fachdienst 31 während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag             09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

Die Vorentwurfsunterlagen mit Begründung sowie eine bereits erstellte Baugrunduntersuchung können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf den Internetseiten der Stadtverwaltung Borna unter:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

oder im Landesportal Bauleitplanung unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum o.g. Vorhaben vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 VwGO sind unzulässig.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art.6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontakt

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Fachdienst Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

Am Gericht 2

04552 Borna

Tel: 03433/873232

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"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

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Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

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