Flächennutzungsplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz-Schönwölkau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 16.01.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau – Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauBG

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.08.2025 mit Beschluss 03/2025 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau gebilligt (Entwurf vom 13.08.2025).

Der Flächennutzungsplan (Stand 13.08.2025) samt Erläuterungsbericht sowie der Planzeichnung von Nord- und Südblatt (Stand 13.08.2025) sind mit Beschluss 03/2025 bestimmt worden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB. Nach §4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom

01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

Dienstag                                           09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                                       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Krostitz www.krostitz.de veröffentlicht. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Krostitz, den 11.11.2025

Kläring

Bürgermeister

Kontakt

Christina Schaefer
Leiterin Bauservice
__________________________________________________________________________
GEMEINDE KROSTITZ

Bauservice
Dübener Str.1 | 04509 Krostitz
Telefon: +49 (34295) 750 - 16 | Telefax: +49 (34295) 750 – 30

E:Mail: christina.schaefer@krostitz.com |Homepage: www.krostitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung Nordblatt
  • Planzeichnung Südblatt

Informationen

Übersicht
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