Bebauungsplan Gemeinde Gornau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zur 1.Änderung B-Plan "Klein-Tirol-Süd" in der Gemeinde Gornau i. d. F. vom Oktober 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Gornau

Veröffentlichung zum Vorentwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan „Klein-Tirol-Süd“ in der Gemeinde Gornau im Ortsteil Dittmannsdorf in der Fassung vom Oktober 2025

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Veröffentlichung der Unter-lagen im Internet sowie zusätzlich in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Die räumliche Einordung des Geltungsbereiches der 1. Änderung zum Bebauungsplan ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:

In der Zeit vom 10.11.2025 12.12.2025 wird der Vorentwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan „Klein-Tirol-Süd“ in der Gemeinde Gornau im Ortsteil Dittmannsdorf in der Fassung vom Oktober 2025 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

https://www.gornau.de/aktuelles/bau-und-bauplanung

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist zu jedermanns Einsicht an nachfolgenden Stellen und während nachfolgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Gemeindeverwaltung Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau während folgender Zeiten:

Dienstag          08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag      08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag             08:00 - 12:00 Uhr

und

Bürgerbüro der Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau während folgender Zeiten:

Montag            09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          09:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 15:00 Uhr

Freitag             09:00 - 13:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan „Klein-Tirol-Süd“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben. Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@zschopau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau oder Bürgerbüro der Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Klein-Tirol-Süd“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Gornau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Gornau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Gornau, den 20.10.2025

Nico Wollnitzke                                                            Siegel

Bürgermeister

Kontakt

Manuel Burckhardt

Bauverwaltung - SB Stadtplanung/Umwelt

Motorradstadt Zschopau

Altmarkt 2

09405 Zschopau

Tel.: 03725/287-241

Fax: 03725/287-204

E-Mail: bauamt@zschopau.de

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