Bebauungsplan Stadt Geringswalde Frühzeitige Beteiligung

Stad Geringswalde Frühzeitige Beteiligung "Wohngebiet Unterer Hohlweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.10.2025 bis 17.11.2025
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplan „Wohngebiet Unterer Hohlweg“ in der Fassung des Vorentwurfs 09/2025

Der Stadtrat der Stadt Geringswalde hat die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes beschlossen. Eingeleitet wurde das Planverfahren durch einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den Stadtrat der Stadt Geringswalde am 16.09.2025. Da es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan handelt, wird dieser nach § 2 bis § 4 BauGB und § 10 BauGB entwickelt. Der Aufstellungsbeschluss wird am 15.10.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Der Vorentwurf von September 2025 liegt nun in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vor. Danach wird der Plan in die Prüfungs- und Entwurfsphase übergehen. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 198/2 und 194/4 vollständig sowie Teilflächen der Flurstücke 205/a, 239/a, 193/a allesamt in der Gemarkung Hilmsdorf. Ein Übersichtslageplan findet sich nachstehend.

Es soll ein allgemeines Wohngebiet mit entsprechender Nutzungsmischung entwickelt werden. Die Straße „Unterer Hohlweg“ und die neu zu bauenden Stichstraßen sollen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, um eine angenehme Wohnruhe und eine hohe Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Weiterhin wird durch die Mischverkehrsnutzung auf der Fahrbahn der Bau eines kostenintensiven separaten Fußweges überflüssig, was sich insgesamt positiv auf die Erschließungskosten auswirkt. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches, sollen sich, mit Hilfe der Höhenfestsetzungen, der Randeingrünung sowie den Neupflanzungen von Bäumen die Baukörper harmonisch in das vorhandene Orts- und Landschafsbild einfügen.

Im Verfahren ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Unterer Hohlweg“ (Stand 09/2025) mit dazugehöriger Begründung und Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen wird daher in der Zeit 16.10.2025 bis 17.11.2025 sowohl digital als auch in der Stadtverwaltung Geringswalde in Papierform ausgelegt.

In der Stadtverwaltung Geringswalde erfolgt die Auslegung während der Öffnungszeiten:

Montag 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

im Zimmer 213, Amt für Finanz- und Bauwesen.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen in Form von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Geringswalde, Markt 1, 09326 Geringswalde abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden. Digital werden die Dokumente über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und der Website der Stadt Geringswalde, erreichbar unter www.geringswalde.de zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Geringswalde, den 17.09.2025                                                                         Siegel

Fischer Bürgermeisterin     

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Unterer Hohlweg" 

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Unterer Hohlweg“

Der Stadtrat der Stadt Geringswalde hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Wohngebiet Unterer Hohlweg“ aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: 198/2 und 194/4 vollständig sowie Teilflächen der Flurstücke 205/a, 239/a, 193/a der Gemarkung Hilmsdorf und ist auf nachstehendem Kartenausschnitt zuersehen.

Geringswalde, den 17.09.2025

Fischer                                                                                                    Siegel

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadtverwaltung Geringswalde, Markt 1, 09326 Geringswalde

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