Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Puschwitz zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan "Neu-Jeßnitz Wohnen" (§ 8 Abs. 4 BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Puschwitz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Neu-Jeßnitz Wohnen" beschlossen. In gleicher Sitzung billigte der Gemeinderat den Vorentwurf mit Stand vom 25.07.2025 und beschloss die Offenlage im Rahmen der Vorentwurfsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Ordnung in der Ortschaft Neu-Jeßnitz verbessert und eine bauplanungsrechtliche Entwicklung des Gebietes ermöglicht werden. Es sollen bis zu vier neue Einfamilienhäuser im Geltungsbereich bauplanungsrechtlich vorbereitet werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Neu-Jeßnitz Wohnen", in der Fassung vom 25.07.2025, findet im Zeitraum vom 20.10.2025 bis 21.11.2025 statt.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "Neu-Jeßnitz Wohnen" sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Weiterhin können die Unterlagen auf den Internetseiten www.puschwitz.com und www.neschwitz.de eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Entwurf zum Bebauungsplan nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeinde (Tel.: 035933 386-0 oder per E-Mail an bauamt@neschwitz.de) in der Gemeinde Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz einzusehen. Termine zur kostenlosen Einsichtnahme der Auslegungsunterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum für jedermann während der Dienstzeiten möglich.
Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Neu-Jeßnitz Wohnen" können bis einschließlich 21.11.2025 schriftlich, per E-Mail an bauamt@neschwitz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Neschwitz abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (nach § 8 BauGB) gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
gez. Ritscher
Bürgermeister
Frau Katrin Ullrich E-Mail: bauamt@neschwitz.de