Flächennutzungsplan Stadt Bad Lausick Frühzeitige Beteiligung

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 05.12.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick mit Beschluss (Nr.111/14/25/09/2025) vom 25.09.2025 sowie der Gemeinderat der Gemeinde Otterwisch mit Beschluss (Nr. GR 016/022/25) vom 09.09.2025 haben den Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch in der Fassung vom 01.09.2025 nebst Begründung, Umweltbericht, Landschaftsplan und Anlagen gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das Gebiet der Stadt Bad Lausick und Gemeinde Otterwisch und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Stadt in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse von Stadt und Gemeinde.

Der Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch nebst Begründung, Umweltbericht, Landschaftsplan und Anlagen liegen vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus Stadt Bad Lausick, Flur EG:

montags und mittwochs                 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,

dienstags                                      7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,

donnerstags                                 7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,

freitags                                              7:30 – 12:00 Uhr.

sowie in der Gemeinde Otterwisch, aus:

montags und mittwochs                 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,

dienstags                                      7:30 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr,

donnerstags                                  7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,

freitags                                              7:30 – 12:00 Uhr.

Abweichende Zeiten können bei der Stadt Bad Lausick mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130 und Frau Ezold, Tel. 034345/7010 sowie bei der Gemeinde Otterwisch mit Frau Möller 034345/92222 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Vorentwurf nebst Begründung/Anlagen ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de), auf der Homepage der Gemeinde Otterwisch (www.otterwisch.de) und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;
  • Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Bad Lausick, den 24.10.2025

Hultsch

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bad Lausick

Bauamt

Markt 1

04651 Bad Lausick

Frau Tenner/Frau Ezold

Telefon:     034345 701-30

                 034345 701 -13

Gemeindeverwaltung Otterwisch

Haupstraße 7

04668 Otterwisch

Frau Möller

Tel.: 034345 / 9 22 22

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens oder der Aufstellung einer Satzung für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

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