Bebauungsplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Öffentliche Auslegung

förmliche Beteiligung zum Entwurf Bebauungsplan Biogasanlage „Am Milchberg, Nr. II“ OT Gordemitz der Gemeinde Jesewitz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 29.11.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 02.10.2025 mit Beschluss-Nr. 46/2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Biogasanlage „Am Milchberg, Nr. II“ OT Gordemitz gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1/22 und 1/24 der Gemarkung Jesewitz Flur 4, sowie 33/7 (teilweise), 35/5, 35/6 (teilweise), 35/7 und 40/35 der Gemarkung Jesewitz Flur 6, und ist beigefügter Abbildung zu entnehmen. Das Plangebiet, ca. 1 km südlich der Ortslage Gordemitz, weist eine Fläche von 2,08 ha auf und soll der Erweiterung der benachbart angrenzenden Biogasanlage dienen.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

(Auszug aus RAPIS Stand 02/2025, unmaßstäblich)

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

27.10.2025 bis einschließlich 29.11.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.eilenburg-west.de/seite/153806/bekanntmachungen-der-gemeinde-jesewitz.html und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt:

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 03423/662 351 möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplan­verfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Nutzung
  • Keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche
  • Beschreibung von Entsiegelungsmaßnahmen

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
  • Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern
  • Keine Beeinträchtigung des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Einwirkungen durch Starkregenereignisse
  • Keine Betroffenheit von regional bedeutsamen Frisch- oder Kaltluftentstehungsgebieten

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Schutz- und Kompensationsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung vorkommende Tierarten
  • Geringe Bedeutung für das Schutzgut Fauna und biologische Vielfalt
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen
  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Brut- und Gastvogelarten und Reptilien
  • Beschreibung einer vorgezogenen, artspezifischen Artenschutzmaßnahme für Zauneidechsen
  • Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen für Reptilien (Zauneidechsen)

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“
  • Geringe Bedeutung für das Schutzgut Landschaft

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Vorbelastungen durch bestehende Biogasanlage
  • Keine Bedeutung für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf den Erholungswert
  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)

Kultur- und Sachgüter

  • Keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete und -objekte nach Naturschutzrecht

  • Aufgrund der Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“ ist eine Ausgliederung erforderlich und soll im Zuge der Planung durchgeführt werden
  • Beschreibung der Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • Im Plangebiet und angrenzend daran befinden sich zwei geschützte Biotope gemäß § 21 SächsNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG
  • Die tatsächliche Biotopfläche stimmt nicht mit der amtlichen Abgrenzung überein bzw. die Biotope existieren an der Stelle nicht mehr

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Abwasserbehandlung
  • Beschreibung von Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und elektromagnetischer Strahlung
  • Auswirkungen durch Brandgefahr, Störfälle und auf die Flugsicherheit

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, die Altlastenbetroffenheit, den Immissionsschutz, die Lage im Landschaftsschutzgebiet und die Betroffenheit geschützter Biotope hingewiesen.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon 03423/7 58 60-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontakt

Für Rückfragen steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon 03423/7 58 60-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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