Flächennutzungsplan Gemeinde Priestewitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan Gemeinde Priestewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.10.2025 bis 14.11.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in seiner Sitzung am 27.08.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Priestewitz in der Fassung vom 15.07.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Priestewitz in der Fassung vom 15.07.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung, thematischen Karten und Anlagen sowie den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Priestewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Priestewitz unter https://www.priestewitz.de/de/bauleitplanung.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Priestewitz und der abgestimmten Fassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Priestewitz in der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz zu den folgenden Zeiten:

Montag              7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag            7.45 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch            7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag        7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag               7.00 bis 12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Priestewitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@priestewitz.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Priestewitz vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Abgestimmte Fassung des Landschaftsplans Gemeinde Priestewitz
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Landschaftsplan.

- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

- Strategische Umweltprüfung zum Landschaftsplan
Mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt werden, indem erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet werden und das Ergebnis im Prozess der Erarbeitung und bei der Entscheidung über den Plan berücksichtigt wird.
- Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
• Abfall, Altlasten und Bodenschutz,
• Baubeschränkungsbereichen,
• Naturschutz (Kompensationsmaßnahmen)
• Wasser (Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten, Grundwassermessstellen)
• Immissionsschutz,
• Agrarstruktur,
• Forstrecht,
• Denkmalschutz,
• Archäologie,
• Geologie (Geotope) und Natürliche Radioaktivität,
• Bergbau, Restlöchern und Bohrungen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Priestewitz

Staudaer Straße 1

01561 Priestewitz

Telefon: 03522 5114-0

Telefax: 03522 5114-14

E-Mail: gemeinde@priestewitz.de

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