Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Schönauer Straße" im OT Neukirchen der Stadt Borna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.10.2025 bis 18.11.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Schönauer Straße“, Stand 08/2025 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Schönauer Straße, östlich der Straße des Friedens, westlich der Bahnstrecke und umfasst die Flurstücke 167/2, 167/5 sowie 174/3 der Gemarkung Neukirchen.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom

15.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

Zentrales Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Markt 1, 1. OG, Zimmer 11 in 04552 Borna

während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen

Boden

  • Geologie, Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Wasser

  • Zustand und Prognose des Grundwassers bzw. des Grundwasserwiederanstiegs
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss aufgrund Versieglung

Kultur und Sachgüter

  • zu berücksichtigende Denkmäler in der Umgebung
  • archäologischer Relevanzbereich

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Begrünung

Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen nach Realisierung der Planung
  • Beschreibung der festgesetzten Maßnahmen zum Vermeidung und zur Minimierung von Eingriffen

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Beschreibung schützendwerter Nutzungen der Umgebung
  • Beschreibung möglicher Einwikungen auf das Plangebiet durch Straßen-und Schienenverkehr und den Fußballplatz
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Lärmwerte

Kultur- und Sachgüter

  • Keine Betroffenheit von Kulturdenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum
  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schützgütern
  • Erheblichkeitsabschätzung (Vorprüfung) zu den Auswirkungen auf das SPA- und FFH-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Bockwitz“

Sonstige Angaben

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen

Folgende Gutachten sind die Bewertung der Schutzgüter eingeflossen

  • Hochfrequent (10.02.2023): „Artenschutzfachliche Konfliktanalyse, Maßnahmekonzept Eingriffsminimierung/-vermeidung“
  • Hochfrequent (07.08.2023): „Präsenzprüfung Zauneidechse und Feldlerche“
  • FCB GmbH (23.01.2023): „Geotechnischer Bericht – Baugrunduntersuchung“
  • GAF mbH (14.02.2023): „Schalltechnische Untersuchung“
  • GAF mbH (11.04.2024): „Schalltechnische Untersuchung“ Zusatz
  • Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (06/2024): „Regenwassermanagementkonzept“

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E.Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner auch das mit der Planung beauftragte Büro Björnsen Beratende Ingenieure, Herr Höhne unter 0341/96275909 zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontakt

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

Tel: 03433/873232

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Markt 1

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03433/873121

dsb.borna@borna.de

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Devrientstraße 5

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3. Quellen der Daten:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten oder von anderen Trägern öffentlichen Rechts oder sonstigen Beteiligten am öffentlich-rechtlichen Verfahren erhalten haben. Die Ermächtigung zur Verarbeitung stammt aus der EU-DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) oder spezifischen Fachgesetzen, die eine gesonderte Ermächtigung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.

4. Zweck der Verarbeitung

Die in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 2 bis 4c, 12 - 38 BauGB  erhoben. Dies erfolgt in aller Regel zur Beteiligung der jeweiligen Träger privater oder öffentlicher Belange, sowie sachkundigen Dritten, um eine entsprechende und sachgerechte Abwägung in der Fachplanung zu ermöglichen.

"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung und -sperrung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt ist.
  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,

Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden

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