Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsverband Jägerswald hat am 02.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald mit den beteiligten Kommunen Bergen, Theuma, Tirpersdorf und Werda in der Fassung vom Mai 2025 sowie die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs.2 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Daher werden der Entwurf zum Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald, bestehend aus Planzeichnung M 1 : 10.000 und der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anlagen:
15.09.2025 bis zum 24.10.2025
nach § 3 Abs. 2 BauGB auf den Internetseiten des Verwaltungsverbandes Jägerswald unter (https:// www.jaegerswald.de/inhalte/jaegerswald/_inhalt/bauleitplanung/vvj/vvj) sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Oben genannte Unterlagen liegen zusätzlich im Bauamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf während der nachfolgend genannten Dienstzeiten:
Montag 09:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die folgenden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (SN) ausgelegt:
SN Landratsamt Vogtlandkreis vom 03.05.2022
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beteiligung. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E-Mail-Adresse beteiligung@staedtebau-chemnitz.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich an die Postanschrift Verwaltungsverband Jägerswald; Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleiplanverfahrens für gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2025 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahem, Bewertung der Schutzgüter Mensch und Gesundheit, biologische Vielfalt/ Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen verfügbar. Externe Fachgutachten wurden nicht eigens für den FNP erstellt. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen aus dem Vorentwurf verarbeitet, darunter folgende Anregungen (stichpunktartig):
Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen
Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)
Schutzgut Fläche und Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft und Klima
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Schutzgut Mensch und Gesundheit
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen
Tirpersdorf, den 02.09.2025
Carmen Reiher
Verbandsvorsitzende
Bauamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf