Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Jägerswald Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald Entwurf 06-2025

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.09.2025 bis 24.10.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsverband Jägerswald hat am 02.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald mit den beteiligten Kommunen Bergen, Theuma, Tirpersdorf und Werda in der Fassung vom Mai 2025 sowie die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs.2 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Daher werden der Entwurf zum Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald, bestehend aus Planzeichnung M 1 : 10.000 und der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anlagen:

  1. Datenanalyse zu Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Wanderungsbewegung, Wohnbedarf, Gewerbestruktur und Pendlerbewegung der einzelnen Gemeinden des VV Jägerswald (Bergen, Theuma, Tirpersdorf, Werda)
  2. Kulturdenkmalliste für den Verwaltungsverband Jägerswald
  3.  Liste der geschützten Biotope im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans
  4. Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen. Fachliche und rechtliche Grundlagen, Ausschreibung und Verwendung
  5. Auszug aus dem Sächsischen Altlastenkataster (SALKA). Verwaltungsgemeinschaft Jägerswald (Gemeinden Bergen, Theuma, Tirpersdorf und Werda)
  6.  Archäologische Karte Für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans (Stand 26.07.2019)
  7. Objekte des Uranerzbergbaus (Halden, Schächte/Schurfschächte, industr. Absetzanlagen)
  8.  Merkblatt zur Anlage einer Streuobstwiese (Stand: Februar 2021)
  9. Liste alter Obstsorten für den Streuobstanbau (Auszug)
  10.  Übersicht Bauleitplanung Verwaltungsverband Jägerswald in der Zeit vom

                                              15.09.2025 bis zum 24.10.2025

nach § 3 Abs. 2 BauGB auf den Internetseiten des Verwaltungsverbandes Jägerswald unter (https:// www.jaegerswald.de/inhalte/jaegerswald/_inhalt/bauleitplanung/vvj/vvj) sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Oben genannte Unterlagen liegen zusätzlich im Bauamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf während der nachfolgend genannten Dienstzeiten:

Montag           09:00 bis 11:00 Uhr

Dienstag          09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00Uhr

Mittwoch         09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag              07:00 bis 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die folgenden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (SN) ausgelegt:

  • SN Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung, Stadtentwicklung vom 19.04.2022
  • SN Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 02.05.2022
  • SN Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 22.03.2022
  • SN Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle vom 23.05.2022

SN Landratsamt Vogtlandkreis vom 03.05.2022

  • SN Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom 28.04.2022 und 11.05.2022
  • SN Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland vom 31.08.202

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beteiligung. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E-Mail-Adresse beteiligung@staedtebau-chemnitz.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich an die Postanschrift Verwaltungsverband Jägerswald; Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt abgegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleiplanverfahrens für gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2025 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahem, Bewertung der Schutzgüter Mensch und Gesundheit, biologische Vielfalt/ Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen verfügbar. Externe Fachgutachten wurden nicht eigens für den FNP erstellt. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen aus dem Vorentwurf verarbeitet, darunter folgende Anregungen (stichpunktartig):

Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Gebiet mit avifaunistischer Bedeutung (Umweltbericht)
  • relevante bis sehr relevante Multifunktionsräume für Fledermäuse (Umweltbericht)
  • Eingriff in landwirtschaftliche Nutz-/Brachflächen durch Versiegelung (Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden)
  •  

Schutzgut Fläche und Boden

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Gebiet mit besonderer potenzieller Wassererosionsgefährdung des Ackerbodens (Umweltbericht)
  • Gebiet mit Anhaltspunkten bzw. Belegen für großflächige schädliche stoffliche Bodenveränderungen (Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden)
  • geringe bis hohe Erosionsgefährdung (Umweltbericht)
  • Radonvorsorgegebiet, Flächenversiegelung (SN von Behörden und sonst. Trägern öffentlicher Belange - TöB)

Schutzgut Wasser

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Hochwasser- und Trinkwasserschutzgebiete (Umweltbericht)
  • Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwasserfassungsanlagen im Geltungsbereich (SN von Behörden)

Schutzgut Luft und Klima

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Behandlung Thema Klimaschutz/-anpassung als eigenes Kapitel (SN von Behörden)
  • windexponierte Lage (Umweltbericht)
  • Frischluft- und Kaltluftschneisen (Umweltbericht)
  • Zunahme Kfz-Verkehr in Anbindung an Bauflächen (Umweltbericht)

Schutzgut Luft und Klima

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Behandlung Thema Klimaschutz/-anpassung als eigenes Kapitel (SN von Behörden)
  • windexponierte Lage (Umweltbericht)
  • Frischluft- und Kaltluftschneisen (Umweltbericht)
  • Zunahme Kfz-Verkehr in Anbindung an Bauflächen (Umweltbericht)

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Schutzgebiete bleiben von Planung unberührt (Umweltbericht)
  • Parallel durchgeführtes Umzonierungsverfahren Naturschutzgebiet Erzgebirge/Vogtland (Umweltbericht)

Schutzgut Mensch und Gesundheit

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Verkehrslärm insbesondere während der Bauphase (Umweltbericht)
  • Radonschutz, Hochwasserschutz (SN Behörden und TöB)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen (Umweltbericht)

Wechselwirkungen

Art der Umweltinformation (Berücksichtigung im Entwurf in Klammern)

  • Auswirkung der Flächenversiegelung auf verschiedene Schutzgüter
  • Vorwiegend geringe bis mittlere Auswirkungen

Tirpersdorf, den 02.09.2025

Carmen Reiher

Verbandsvorsitzende

Kontakt

Bauamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf

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