Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Regio-Windpark Arzberg"
In seiner Sitzung am 12.08.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Arzberg gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Regio-Windpark Arzberg" durchzuführen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen (Vorentwurf) des Bebauungsplans „Regio-Windpark Arzberg" in der Fassung vom 24.07.2025 sind gemäß§ 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit von Montag, 01.09.2025 bis einschließlich Dienstag, 30.09.2025
im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite abrufbar. Auf der Homepage der Gemeinde Arzberg unter https://www.gemeinde-arzberg.de erfolgt eine entsprechende Verlinkung.
Zusätzlich werden die Unterlagen des Bebauungsplans während der Veröffentlichungsfrist im Gemeindeamt der Gemeinde Arzberg, Platz der Einheit 1, 04886 Arzberg, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. In diesem Auslegungszeitraum kann der Vorentwurf der Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Planbegründung inklusive Anlagen (Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Einschätzung), während der allgemeinen Öffnungszeiten
Dienstag von 09:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 bis 09:00 Uhr, 09:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:30 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 034222 40271 oder per E-Mail an gv.arzberg@t-online.de.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Folgende wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung unter gv.arzberg@t-online.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan „Regio-Windpark Arzberg“. Bei bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Arzberg, den 12.08.2025
Holger Reinboth
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Arzberg, Platz der Einheit 1, 04886 Arzberg
Herr Reinboth (Bürgermeister)
Frau Ferl (Sekretärin)