Öffentliche Auslegung der 1. Änderung zum Bebauungsplanes „Villa am Kunathsberg“ der Stadt Königsbrück
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 den Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplanes „Villa am Kunathsberg“ zur Offenlage gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich in Königsbrück an der Hoyerswerdaer Straße. Es umfasst das Flurstück Nr. 694/5 der Gemarkung Königsbrück
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 12.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Königsbrück, Zimmer 02, in 01936 Königsbrück, Markt 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de/bekanntmachungen/index.php und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen eingesehen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB), ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2a BauGB.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Baubauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Frau Ebert E-Mail: ebert@koenigsbrueck.de