Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2025 die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ beschlossen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Ebenso hat der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 den Entwurf der 1. Änderung in der Fassung vom 22.04.2025 nebst Begründung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst das ganze Plangebiet des derzeitigen Bebauungsplans „Wohnbebauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ .
Mit der 1. Änderung soll die bisher unter Nr. 9 (Äußere Gestaltung baulicher Anlagen) festgesetzte Gestaltung der Dachform und Dachdeckung derart geändert werden, dass zukünftig alle Dachflächen der Hauptgebäude als Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdächer ausgebildet werden können.
Der Entwurf des 1. Änderung, bestehend aus Textbebauungsplanentwurf und der Begründung liegt in der Zeit vom:
14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amtsberg, Poststraße 30 (I. Stock, Zimmer 14), 09439 Amtsberg zu folgenden Zeiten:
montags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
mittwochs 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Parallel zur Einsichtnahmemöglichkeit in der Gemeindeverwaltung werden der vollständige Entwurf der 1. Änderung auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.amtsberg.eu/bauenwohnen/?content=154&pkat=126&rid=161) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt und können dort ebenso eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter info@amtsberg.eu übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden wie beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB).
Amtsberg, den 02.07.2025
gez. Krause
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Amtsberg
Herr Haase
Tel. 037209/6790
Fax 037209/67917
EMail: info@amtsberg.eu