Bebauungsplan Gemeinde Amtsberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.07.2025 bis 15.08.2025
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Planzeichnung
  1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und  der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2025 die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ beschlossen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Auf die Durchführung einer Umweltprüfung  nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Ebenso hat der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 den Entwurf der 1. Änderung in der Fassung vom 22.04.2025 nebst Begründung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst das ganze Plangebiet des derzeitigen Bebauungsplans „Wohnbebauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ .

Mit der 1. Änderung soll die bisher unter Nr. 9 (Äußere Gestaltung baulicher Anlagen) festgesetzte Gestaltung der Dachform und Dachdeckung derart geändert werden, dass zukünftig alle Dachflächen der Hauptgebäude als Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdächer ausgebildet werden können.

Der Entwurf des 1. Änderung, bestehend aus Textbebauungsplanentwurf und der Begründung  liegt in der Zeit vom:

                                         14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amtsberg, Poststraße 30 (I. Stock, Zimmer 14), 09439 Amtsberg zu folgenden Zeiten:

montags           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Parallel zur Einsichtnahmemöglichkeit in der Gemeindeverwaltung  werden der vollständige Entwurf der 1. Änderung auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.amtsberg.eu/bauenwohnen/?content=154&pkat=126&rid=161) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt und können dort ebenso eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen  sowie Stellungnahmen hierzu abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter info@amtsberg.eu übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden wie beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB).

Amtsberg, den 02.07.2025

gez. Krause

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Amtsberg

Herr Haase

Tel. 037209/6790

Fax 037209/67917

EMail: info@amtsberg.eu

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