Ortsübliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Bahnhofstraße“ in Bad Elster in der Fassung vom Mai 2025
Der Stadtrat der Stadt Bad Elster hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Bahnhofstraße“ in Bad Elster (Stand 05/2025) sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gebilligt und die förmliche Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich beidseitig der Weißen Elster am Nordrand des Siedlungskörpers der Stadt. Die Änderungsflächen befinden sich innerhalb des bisherigen Bebauungsplanes und werden im Norden durch die Carl-August-Klingner-Straße und die Oskar von Alberti-Brücke, im Osten durch eine Waldfläche, im Süden durch die Straße Am Badeplatz und im Westen durch die Bahnhofstraße (S 306) begrenzt.
Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Bahnhofstraße“ in Bad Elster sind aktuelle Entwicklungsabsichten der HKA Boutique Hotel Errichtungs GmbH und der Sächsischen Staatsbäder GmbH im Plangebiet. Weiterhin sollen das bereits errichtete Hotel „König Albert“ sowie die Soletherme mitsamt der Saunawelt planungsrechtlich gesichert werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Bahnhofstraße“ in Bad Elster, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 29.07.2025 bis 01.09.2025
über die Webseite der Stadt Bad Elster unter https://badelster.de/stadtverwaltung/rathaus/bauleitplanung sowie über das Zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen im genannten Zeitraum in der Stadt Bad Elster, Bauverwaltung Zimmer 11, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 09:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin in der Bauverwaltung per Telefon (037437-56623) oder E-Mail (bauverwaltung@badelster.de) zu vereinbaren.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: bauverwaltung@badelster.de).
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an die nachfolgend genannte Postanschrift oder zu den o. g. Dienstzeiten zur Niederschrift bei der Stadt Bad Elster, Bauverwaltung Zimmer 11 abzugeben.
Postanschrift:
Stadt Bad Elster
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Bahnhofstraße“ in Bad Elster unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Nach Einschätzung der Stadt Bad Elster werden folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der Umweltinformation
Themenblöcke nach Schutzgütern
schlagwortartige Kurzcharakteristik
Mensch
Tiere
Pflanzen
Boden/ Fläche
Wasser
Luft
Klima
Landschaft
Kulturgüter
Sachgüter
Wechselwirkungen
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
X
Heilquellenschutzge-biete, Flächeninan-spruchnahme, Bodenschutz, Hochwasserschutz, Orts- und Landschaftsbild, Artenschutz, Immissionsschutz
Umweltbericht
Auseinandersetzung mit allen vorgenann-ten Themen
Hinweise zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Bad Elster in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Bad Elster, den 04.07.2025
Olaf Schlott
Bürgermeister
Frau Ines Pammler Telefon: 03713764174 E-Mail: beteiligung@staedtebau-chemnitz.de