Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz zum
Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung für die Flurstücke T. v. 106 und 107 der Gemarkung Zeisholz
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat am 17.06.2025 die Ergänzungssatzung für die Flurstücke T. v. 106 und 107 der Gemarkung Zeisholz bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen in der Fassung 24.02.2025 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag als Satzung beschlossen.
Die Ergänzungssatzung für die Flurstücke T. v. 106 und 107 der Gemarkung Zeisholz tritt mit Wirkung vom 28.06.2025 in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung und dem Artenschutzfachbeitrag kann bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Bauamt, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird die Ergänzungssatzung mit allen Anlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Schwepnitz unter www.schwepnitz.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB sind gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Schwepnitz, den 19.06.2025
Elke Röthig Bürgermeisterin
Frau Jurisch SB Bau Tel.Nr.: 035797 70322