Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Waldpark“ mit dem sonstigen Sondergebiet „Erlebnisgastronomie“
Der Stadtrat Königsbrück hat in seiner Sitzung am 20.05.2025 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Waldpark“ mit dem sonstigen Sondergebiet „Erlebnisgastronomie“ in der Fassung vom 12.05.2025, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Königsbrück und umfasst die Flurstücke 513/6 und Teile des Flurstücks 513/17 der Gemarkung Königsbrück Land.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Königsbrück, Zimmer 02, in 01936 Königsbrück, Markt 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de/bekanntmachungen/index.php und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Frau Ebert