Bebauungsplan Stadt Pockau-Lengefeld Erneute Beteiligung

Entwurf Bebauungaplan Photopholtaik-Freiflächenanlage Wünschendorf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.07.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“ (Stand Juni 2025) Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Pockau-Lengefeld, die Begründung mit Umwelt-bericht (Stand Juni 2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umwelt-bezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 01.07.2025 bis 01.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde: https://pockau-lengefeld.de/stadtverwaltung/bekanntmachungen/ sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Pockau-Lengefeld, Markt 1 09514 Pockau-Lengefeld zu folgenden Zeiten: Montag 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt. Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 037367 – 333-44 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung. Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor: Fachgutachten: Artenschutzgutachten inkl. Kartierungen 2025 für das Vorhaben: „Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf“ (Herr Dipl. Biol. Kay Meister 05/2025) Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit: Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt - Lage angrenzend an ein Vorbehaltsgebiet (VBG) Arten- und Biotopschutz sowie an das nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotop „Heckenriegel bei Wünschendorf“ (Planungsverband Region Chemnitz, 12.03.2025). - Hinweise zum B-Plan: unvermeidbare Gehölzfällungen außerhalb der Vegetationszeit; Ergänzung einer Artenliste mit heimischen Gehölzen; Ergänzung der Ausführungen zum Artenschutz (Landratsamt Erzgebirgskreis 14.04.2025; BUND 12.03.2025) - Mahd außerhalb der Brutzeit (April bis August) zum Schutz bodenbrütender Arten (NABU 22.04.2025) - Prüfung und ggfs. Anpassung der Eingriffsbilanzierung (BUND 12.03.2025) - Zerschneidung der Jagdreviere durch die geplante Einzäunung; Hinweis auf das Positionspapier des Deutschen Jagdverbandes e.V. (Landesjagdverband Sachsen e.V. 22.04.2025). Schutzgut Boden / Fläche - Lage in einem Gebiet mit besonderer potentieller Wassererosionsgefährdung des Acker-bodens, in einem Gebiet mit Anhaltspunkten oder Belegen für schädliche stoffliche Bodenveränderungen sowie mit einer sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit - Festsetzung einer Folgenutzung Landwirtschaft, ggfs. Anlage einer Agri-PV; Lage in dem bergbaulichen Erlaubnisfeld Erzgebirge (Landesdirektion Chemnitz 22.04.2025; Planungsverband Region Chemnitz, 12.03.2025; Landratsamt Erzgebirgskreis 14.04.2025) - Erarbeitung eines Bodenschutzkonzeptes unter Berücksichtigung der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ (Landratsamt Erzgebirgskreis 14.04.2025) - agrarstrukturelle Betroffenheit durch den Entzug von Ackerfläche (Landratsamt Erzgebirgskreis 14.04.2025) - Hinweise zur geologischen Situation (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirt-schaft und Geologie 22.04.2025) Schutzgut Wasser - Lage der Vorhabenfläche in Bereichen mit besonderen Nutzungenanforderungen wie zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts, Lage im Bereich mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz (Landesdirektion Chemnitz 22.04.2025) - Berücksichtigung des Grundwasserschutzes während Bau und Betrieb der Anlage (Reinigung der Module, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Schutzgut Landschaftsbild, landschaftsbezogene Erholung - Eingriff in das Landschaftsbild aufgrund der geplanten Einzäunung (Landesjagdverband Sachsen e.V. 22.04.2025) Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Lage im Vorranggebiet für Kulturlandschaftsschutz „Heckenlandschaft zwischen Borstendorf und Wünschendorf“ (Landesdirektion Chemnitz 22.04.2025; Planungs-verband Region Chemnitz, 12.03.2025). - archäologische Relevanz des Vorhabens - mittelalterlicher Ortskern (Landratsamt Erzgebirgskreis 14.04.2025; Landesamt für Archäologie Sachsen 17.03.2025) Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.   Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse s.steinert@pockau-lengefeld.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Kontakt

Frau Steinert

Bauverwaltung

s.steinert@pockau-lengefeld.de

Tel.: 037367/ 333 44

Informationen

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