Bebauungsplan Gemeinde Amtsberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Südhang 2" nach § 13a BauGB

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 14.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufstellung des Bebauungsplans “Südhang 2” im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans “Südhang 2” der Gemeinde Amtsberg gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage und der Geltungsbereich ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan. Das Plangebiet umfasst eine ca. 3.146 m2 große Teilfläche des Flurstücks 80/20 der Gemarkung Dittersdorf. Ziel soll die Ausweisung von 2 Wohnbauflächen sein.

Der räumliche Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans ist im nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Amtsberg, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand März 2025, liegt in der Zeit vom:

                                         08.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amtsberg, Poststraße 30 (I. Stock, Zimmer 14), 09439 Amtsberg zu folgenden Zeiten:

montags             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführende vorgeschaltete Information der Öffentlichkeit ist im Zeitraum vom 03.03.2025 bis einschließlich 21.03.2025 erfolgt. In diesem Zeitraum konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bebauungsplanung unterrichten lassen.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Südhang 2“ und der Begründung liegen folgende  Informationen öffentlich aus:

-           Artenschutzgutachten der igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR vom 25.11.2024

-           Geotechnischer Bericht Nr. 098 24 des Baugrundbüros VOIGTMANN vom 12.11.2024

Parallel zur Einsichtnahmemöglichkeit in der Gemeindeverwaltung  werden der vollständige Entwurf des Bebauungsplans „Südhang 2“ und die oben genannten Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (https://www.amtsberg.eu/bauenwohnen/?content=154&pkat=126&rid=161) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt und können dort ebenso eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen  sowie Stellungnahmen hierzu abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter info@amtsberg.eu übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden wie beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB).

Amtsberg, 01.04.2025

gez. Krause

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Amtsberg

Herr Jörg Haase

Verwaltungsleiter

Poststraße 30

09439 Amtsberg

Tel. 037209/6790

Fax 037209/67917

Informationen

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