Bebauungsplan Stadt Kitzscher Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Handelsgebiet in der Leipziger Straße" in Kitzscher

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.04.2025 bis 06.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher am Mittwoch, den 19.03.2025

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 unter der Beschluss-Nr. 066/24 SR die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes „Handelsgebiet in der Leipziger Straße“ in Kitzscher beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Stadt Kitzscher plant die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) für eine Einzelhandelseinrichtung an der Leipziger Straße unweit des Feuerwehrstützpunktes.

Gründe für die Aufstellung sind die zeitnahe Aufgabe des bestehenden überalterten Supermarktes an der Bornaer Straße 25 und die damit einhergehende Verbesserung der verbrauchernahem Versorgungssituation auch im Hinblick auf die Qualität.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Handelsgebiet in der Leipziger Straße“ in Kitzscher

Für die Bürgerbeteiligung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Schallimmissionsprognose und Auswirkungsanalyse in der Zeit vom 01.04.2025 bis 06.05.2025 im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus:

Montag           8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Dienstag         8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch        8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag     8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag            8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Gleichzeitig ist der Entwurf des Bebauungsplanes auf unserer Website abrufbar:

                          https://www.kitzscher.de/buergerservice/bauleitplaene.html

und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter:

                          https://www.bauleitplanung.sachsen.de

Stellungnahmen zum Vorentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an

hess@bischoff-hess.de oder zur Niederschrift im Bauamt abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Karte Geltungsbereich

Schramm

Bürgermeister

Kontakt

Frau Bettina Molonok, SV Kitzscher

Informationen

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