Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für das im Lageplan gekennzeichnete dargestellte Plangebiet (Teilfläche des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 318 der Gemarkung Wünschendorf) gefasst.
In der Stadtratsitzung am 28.01.2025 wurde der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage Wünschendorf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom November 2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 unter Einbeziehung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Frau Steinert
Bauverwaltung
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