Bebauungsplan Gemeinde Gelenau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum B-Plan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage - Flurstück 1209" der Gemeinde Gelenau i. d. F. vom Januar 2025

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.03.2025 bis 04.04.2025
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau / Erzgeb.

Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Gemeinde Gelenau in der Fassung vom Januar 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Die räumliche Einordung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

In der Zeit vom 03.03.2025 04.04.2025 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Gemeinde Gelenau in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

www.gelenau.de/index.php/rathaus/aktuelles

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1, 09423 Gelenau / Erzgeb. im Sekretariat des Bürgermeisters (1. Stock, Zimmer 2.03) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag            08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag          08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr

Donnerstag      08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag             08:15 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@gelenau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1, 09423 Gelenau / Erzgeb. im Sekretariat des Bürgermeisters (1. Stock, Zimmer 2.03)).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Gelenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Gelenau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Gelenau, den 12.02.2025

Schreiter

Bürgermeister                                                                          Siegel

Kontakt

Christian Deutscher

Bauamt

Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb.

Rathausplatz 1

09423 Gelenau/Erzgeb.

Tel. 037297 849630

E-Mail: bauamt@gelenau.de

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