Flächennutzungsplan Gemeinde Jahnatal Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.03.2025 bis 05.04.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeindeverwaltung Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“

Der Entwurf für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeindeverwaltung Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom Februar 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ mit einer Fläche von ca. 81,1 ha. Diese befindet sich innerhalb des Landkreises Mittelsachsen, ca. 400 m südlich der Ortslage Ostrau der Gemeinde Jahnatal. Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht den Geltungsbereich des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung und die Begründung zum Entwurf.

Die Auslegung erfolgt vom 03.032025 bis einschließlich 04.04.2025

In der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Bauamt-Molkereistraße 3, 04749 Jahnatal

während der Dienstzeit

Montag                                               --------

Dienstag                            09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00

Mittwoch                           --------

Donnerstag                       09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00           

Freitag                                09:00 – 12:00

statt.

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:

www.gemeinde-jahnatal.de

zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Kontakt

Gemeinde Jahnatal, Karl-Marx-Straße 8, 04749 Jahnatal

Herr Kautz

Gegenstände

Übersicht
  • 1. Änderung FNP Entwurf Begründung
  • Abwägungsvorschlag APV Ostrau FNP
  • 1. Änderung FNP Entwurf Plan
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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