Stadt Markneukirchen Ortsübliche Bekanntmachung Bebauungsplan „3. Erweiterung Gewerbegebiet Markneukirchen / Wohlhausen“, Stadt Markneukirchen – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf vom Februar 2025
Der Stadtrat der Stadt Markneukirchen hat am 28.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „3. Erweiterung Gewerbegebiet Markneukirchen / Wohlhausen“, Stadt Markneukirchen beschlossen. Die Planaufstellung wurde im Amtsblatt der Markneukirchen Nr. 01/34 am 12.01.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrats am 30.01.2025 geändert. Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist am 7.02.2025 im Amtsblatt der Stadt Markneukirchen Nr. 03/2025 erfolgt. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung gewerblicher Bauflächen für produzierendes Gewerbe geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst bisher unbebaute Flächen in direktem Anschluss an dem vollständig bebauten Gewerbegebiet (südlich des Plangebietes) an der Straße Am Kuhbauch, sowie der Straße Zum Hackerhöf. Mit der geplanten Nutzung wird der Siedlungsbereich nach Norden abgeschlossen. Das Plangebiet schließt an der Straße Gewerbepark an, die in die Hauptstraße (B 283) mündet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 11,7 ha. Das Plangebiet selbst wird derzeit zum größten Teil als Ackerfläche genutzt. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Wohlhausen: Vollständig: 95/2, 112/5, 114/2, 150/6, 179/6, 200/8, 217/8, 227/1. Teilweise: 275, 282/1, 1509/11. Sowie folgende Flurstücke der Gemarkung Markneukirchen: Vollständig: 1527. Teilweise: 1514/2, 1525/5, 1526/6, 1570.
Im Verfahren ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Daher liegen die Planunterlagen zum Bebauungsplan-Vorentwurf vom Februar 2025, bestehend aus:
in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025
in der Stadtverwaltung Markneukirchen, Am Rathaus 2 (Raum 1.02), 08258 Markneukirchen während folgender Dienststunden:
Montag 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden bei o. g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über das Internet-Beteiligungsportal der Stadt Markneukirchen unter: www.markneukirchen.de sowie das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Markneukirchen, den
Meinel
Bürgermeister Siegel
Auszug aus der Planzeichnung zum Vorentwurf 02/2025 des Bebauungsplans „3. Erweiterung Gewerbegebiet Markneukirchen / Wohlhausen“, Stadt Markneukirchen
Stadtverwaltung Markneukirchen, Am Rathaus 2 (Raum 1.02), 08258 Markneukirchen