Bebauungsplan Gemeinde Burkau Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Burkau - Säuritzer Straße West"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.03.2025 bis 04.04.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 (Beschluss-Nr. 7/437/25) den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ in der Fassung vom 10.02.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird in der 3. Änderung um die Flurstücke 549/6 und 1324/8 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 549/4 Gemarkung Burkau erweitert.

Der Vorentwurf (bestehend aus 1.1 Planteil A  – Planzeichnung     M 1:1.000/2.000 mit Planteil B Textliche Festsetzungen, 1.2 Begründung, 2 Umweltbericht mit Grünordnung und 3 Artenschutzbeitrag) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                     vom 03. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.

Das Bauleitplanverfahren wird im zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.02.2025:

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Dieser enthält Angaben über:

1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,

2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,

4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 10.02.2025:

Dem Umweltbericht zum Vorentwurf der Bebauungsplanänderung können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.

Artenschutzbeitrag in der Fassung vom 10.02.2025:

Die Erstellung eines Artenschutzbeitrages ist auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ können bis zum 04. April 2025 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Sebastian Hein

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Burkau

Hauptstraße 241

01906 Burkau

Bauamt - Frau Fichte

Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de

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