Bebauungsplan „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain)
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat in seiner Sitzung am 27.01.2025 mit Beschluss Nr. 45/2025 die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain) gegenüber dem Aufstellungsbeschluss mit Beschluss Nr. 216/2023 vom 21.08.2023 beschlossen sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain) in der Fassung vom 26.11.2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) inklusive Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain) umfasst nunmehr das Flurstück 530/2 sowie Teile des Flurstücks 501/24 der Gemarkung Dorfhain.
Die Plangebietsgrenzen können der Anlage 1 entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain) in der Fassung vom 26.11.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Dorfhain wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 04.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Dorfhain unter www.dorfhain.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain) in der Gemeindeverwaltung Dorfhain im 1. OG, Schulstraße 4, 01738 Dorfhain während folgender Zeiten
Montag von 07:30 bis 15:00
Dienstag von 07:30 bis 18:00
Mittwoch von 07:30 bis 15:00
Donnerstag von 07:30 bis 15:00
Freitag geschlossen
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@dorfhain.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Dorfhain im 1. OG, Schulstraße 4, 01738 Dorfhain vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Harthaer Straße“ (Flurstück 530/2, Gemarkung Dorfhain) unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Dorfhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgen auf Teilen der folgenden von der Gemeinde bereitgestellten Flächen:
mit Informationen zum Baugrund/hydrogeologischer Situation und der Ausformulierung von technischen Lösungen zum Regenwassermanagement für das Plangebiet
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
Dorfhain, den 03.03.2025
Olaf Schwalbe
Bürgermeister
Herr Olaf Schwalbe E-Mail: gemeinde@dorfhain.de