Bebauungsplan Gemeinde Crottendorf Beschluss

Gemeinde Crottendorf 5. Änderung des BP Nr. 3 "Gewerbe- u. Mischgebiet Crottendorf"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 26.01.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Gewerbe- und Mischgebiet Crottendorf" - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gern. § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Crottendorf hat am 05.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Gewerbe- und Mischgebiet Crottendorf" in der
Fassung vom November 2024, bestehend aus Teil A - Planzeichnung M 1 : 1.000 und Text - Teil B als Satzung beschlossen, sowie die Begründung mit Umweltbericht einschließlich Anlagen in der Fassung vom November 2024 gebilligt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gern. § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Crottendorf die Flurstücke mit
den FI.-Nrn. 1363/19, 1363/21, 1363/22, 1363/23 und 1363/25 vollständig sowie Teile des Flurstücks mit der FI.-Nr. 1363/20. (siehe Anlage: Auszug aus Teil A - Planzeichnung) .
Im Übrigen gelten die seit 30.11 .2015 rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan in der Fassung der 4. Änderung und die auf der Zeichnung Nr. 2 ausgefertigte seit 29.07.2005 rechtskräftige Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Gewerbe- und Mischgebiet Crottendorf" unverändert fort. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht mit den Anlagen Nr. 1. - Vorprüfung Arten- und Biotopschutz (Stand 07/2022) und Nr. 2 - Schallimmissionsprognose (Stand 11/2023) sowie die beigefügte zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Bau- und Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Crottendorf, Annaberger Straße 230c, 09474 Crottendorf, (Zimmer 12) , während nachfolgend genannter Zeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11 :00 Uhr.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
wird gem. § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Webseite der Gemeinde Crottendorf unter https://www.crottendorf.de/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanunq.sachsen.de zugänglich gemacht.

Hinweis gemäß § 215 BauGB
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzungs- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich
werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
  • über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Crottendorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis gemäß § 44 BauGB
Zudem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn 'nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen beantragt wird.

Gemäß § 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 SächsGemO gelten Bebauungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die ,Ausfertigung des Flächennutzungsplanes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der" Jahresfrist

      a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

      b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Crottendorf un ter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nrn. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablaufder in § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen

Crottendorf, den 31.12.2024

Sebatian Martin

Bürgermeister                                                                             Siegel

Auszug aus der Planzeichnung (0. Maßstab)
BEBAUUNGSPLAN DER GEMEINDE CROTTENDORF'ZUR 5. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3
"GEWERBE· UND MISCHGEBIET CROTTENDORF" - STAND: NOVEMBER 2024

Geltungsbereich gem. § 9 Abs. 7 BauGB unterbrochen schwarz bandagiert

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Crottendorf, Annaberger Straße 230c, 09474 Crottendorf,
(Zimmer 12)

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